Hat sich VW schon 2015 durch „Selbstanzeige“ zu Schadensersatzzahlungen gegenüber Kunden verpflichtet?
Die Tageszeitung WELT berichtet am 17.05.2021 unter dem Artikel VWs „Selbstanzeige“ versandete im Verkehrsministerium das Prüfungsergebnis der Deutschen Umwelthilfe (DUH), die nachvollzogen haben, dass es das Schreiben bereits vom 03.11.2015 gibt, worin Volkswagen die Manipulation als solches einräumt und erklärt, für Steuermehrbelastungen der Kunden aufgrund falscher Eingruppierung der Schadstoffklassen für die Kosten aufzukommen bzw. die Kunden von Nachzahlungen freizustellen und spricht auch von einem möglichen „Wandlungsrecht für Kunden“. Wie hat das Bundesverkehrsministerium hierauf reagiert? Anscheinend gar nicht. Es wäre dann möglicherweise der nächste Skandal hinter dem Skandal. Das würde bedeuten, dass auf dem Dieselbetrug dann noch behördliches Versagen folgte. Betroffen wären 800.000 Autos gewesen. Für die Beamten unter dem damaligen Verkehrsminister Alexander Dobrindt war dies wohl kein Grund dem „Angebot“ nachzugehen.
Diesel-Affäre: Grundsatzentscheidung zum Thermofenster bei DAIMLER verzögert sich
Ob die von DAIMLER verwendete Technologie in ihren Diesel-Fahrzeugen nicht nur unzulässig, auch sittenwidrig ist, wäre Gegenstand einer Revisionsverhandlung am 27. Oktober 2020 vor dem Bundesgerichtshof gewesen. Wäre.
Nachdem der Autokäufer zwischenzeitlich seine Revision zurückgenommen hat, kommt es in diesem Verfahren zu keiner höchstrichterlichen Entscheidung. Ein Sprecher des DAIMLER-Konzerns hat mitgeteilt, dass die Gründe der Revisionsrücknahme des Klägers unbekannt sind. DAIMLER habe dem Kläger weder Geld geboten noch sich mit ihm verglichen.
Keine Staatshaftung in der Dieselaffäre – vorerst
Das Landgericht Stuttgart hat drei Feststellungsklagen als unzulässig, jedenfalls als unbegründet zurückgewiesen. Weitere 20 Schadensersatzklagen sind anhängig.
Dem Staat, also der Bundesrepublik Deutschland, wird vorgeworfen, lange Zeit untätig geblieben zu sein, obwohl es deutliche Anzeichen für überhöhte Emissionswerte bei bestimmten Diesel-Fahrzeugen gab. Selbst als in der USA ermittelt wurde, tat der deutsche Staat erstmal nichts.
Urteil: Sittenwidrige Schädigung bei Mercedes C-Klasse 220 CDI
Das Urteil des Landgericht Stuttgart mit dem Aktenzeichen 23 O 235/19 vom 23.04.2020 ist zwischenzeitlich rechtskräftig.
Es spricht viel dafür, dass andere Gerichte dem Urteil des Landgerichts Stuttgart folgen werden. Das Gericht hatte bemängelt, dass eine sogenannte Kühlmittel-Sollwert-Regelung-Funktion erkenne, ob sich das jeweilige Fahrzeug im sogenannten Prüfmodus befinde. In diesem Fall würden dann die Emissionen reduziert, was im täglichen Straßenverkehr tatsächlich nicht geschieht. Das Gericht wertete dies als eine unzulässige Prüfstanderkennung beziehungsweise unzulässige Abschalteinrichtung. Hinzu kommt noch, dass das Fahrzeug auch über ein sogenanntes Thermofenster verfüge, das offensichtlich nicht auf Ausnahmeregelungen eingestellt ist.
Obwohl hier Streit über viele technische Fragen bestand, haben die Rechtsanwälte von Daimler zwar Berufung eingelegt, diese jedoch nicht rechtzeitig begründet. Das Urteil ist nun wegen Fristversäumnis rechtskräftig. Das Schlimme ist zudem, dass dieses Urteil quasi am Heimatgericht bestandskräftig geworden ist.
Am Mittwoch beginnt der erste Diesel-Strafprozess in Deutschland
Verhandlungsbeginn im Strafprozess gegen den Ex-Chef von Audi Rupert Stadler und drei weitere Audi-Bosse ist am 30.09.2020 vor dem Landgericht München. Verhandelt werden soll die nächsten zwei Jahre immer Dienstag und Mittwoch an insgesamt 181 Verhandlungstagen. Ende Dezember 2022 könnte dann ein Urteil gegen zwei Ingenieure, den Motorenentwickler Wolfgang Hartz und Rupert Stadler ergehen. Die Anklage der Staatsanwaltschaft München II soll 92 Seiten umfassen. Es geht um „Betrug zu Lasten von Verbrauchern, mittelbare Falschbeurkundung sowie strafbare Werbung“. Gerade deswegen verklagen wir in Audi-Prozessen, in denen der Fahrzeugkäufer den Audi Ende 2015 gekauft hat, in der Regel Rupert Stadler mit. Denn ihm wird vorgeworfen, seit Kenntnis der Abgas-Manipulation bei Audi-Dieselmotoren nicht gehandelt zu haben, insbesondere den Verkauf der Fahrzeuge nicht unterbunden haben (hier: Strafbarkeit durch Unterlassung).