Hat ein Erblasser zu seinen Lebzeiten Steuern hinterzogen, müssen seine Erben hierfür aufkommen. Das gilt auch, wenn die Steuerfahndung die Steuerhinterziehung erst nach dem Tod des Erblassers aufdeckt. Mit dieser Entscheidung verurteilte das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg einen Erben, der von seinem Vater ein Vermögen in Höhe von 1,9 Mio. (damals noch) DM geerbt hatte.

Erstmals hat nicht ein Bundesland, sondern der Bundesfinanzminister, der durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) Daten auf einer CD gesammelt ankaufen ließ, weil hinsichtlich der Personen steuerrelevante Informationen vermutet werden. Erstmals wirksam hat das der deutsche Staat vor knapp 10 Jahren gemacht. Norbert Walter-Borjans galt zu dieser Zeit als Steuerjäger Nr. 1. Heute ist er SPD-Vorsitzender wegen dieser Sache oder nur wegen dieser Sache. Welchen „Spirit“ die SPD damit lebt, sieht man an den Wahlergebnissen.

 

Die Frage ist nämlich aber noch eine andere, ist das Ankaufen von Daten nicht unzulässige Schnüffelei im Ausland, Anstiftung zu Rechtsbruch von Datendiebstahl, der in Deutschland eine mehrjährige Gefängnisstrafe einbringen könnte? Im Ausland soll das ungeniert möglich sein bzw. wird dies gerne entgegengenommen?

Schon vor einigen Tagen hat der SPIEGEL berichtet, dass der Bundesfinanzminister Olaf Scholz über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) eine CD mit steuerbrisanten Daten für 2 Millionen Euro angekauft hat. Es geht hierbei um Vermögenswerte in Dubai von in Deutschland lebenden Personen, die deshalb grundsätzlich in Deutschland steuerpflichtig sind. Das Vorgehen gilt zwar als umstritten, aber was nützt es dem „Vermögenden“, wenn das Heimatfinanzamt plötzlich Vermögenswerte aufspürt, von denen oder deren Herkunft es nichts weiß und dann höchstwahrscheinlich ein Steuerstrafverfahren einleitet. Wenn das passiert, ist es zu spät.

 

Wem so etwas droht, der aber noch nicht „aufgeflogen“ ist, der kann durch eine straffreie Selbstanzeige ein potentielles Strafverfahren vermeiden. Bei Strafverfahren geht es nicht nur um die Strafe und möglicherweise Einziehung der Vermögenswerte, sondern auch um Nebenfolgen wie Einziehung des Waffenscheins, des Pilotenscheins, Führungszeugnis, Zuverlässigkeitsannahme für Makler, Gastwirte und andere Berufe. Wenn die Finanzverwaltungen der Länder betroffene Personen überprüfen, kann es zu Durchsuchungen auf Veranlassung der sog. Veranlagungsfinanzämter kommen, wenn der Betroffene in den letzten Jahren keine „adäquaten Einkünfte“ erklärt hat. Nur solange die Tat nicht entdeckt ist und kein Sperrgrund vorliegt, kann eine Selbstanzeige eine strafbefreiende Wirkung entfalten.

 

Wer in Dubai mehr als einen Koffer stehen hat, sollte sich im Zweifel jetzt Gedanken machen und ggf. strategische Hilfe in Anspruch nehmen.

Die Verlängerung der Verjährungsfristen für Steuerstraftaten ist unter Juristen heftig umstritten. Denn eigentlich kommt diese Gesetzesnovelle nur zustande, um die Cum-Ex-Geschäfte noch ahnden zu können, weil viele Vorgänge in diesem Segment bereits verjährt sind oder zu verjähren drohen.

 

Mal abgesehen davon, dass die Justiz im Cum-Ex-Skandal generell viel zu langsam reagiert hat, führt die Verlängerung der Verjährung im Steuerstrafrecht dazu, dass künftig räuberische Angriffe auf Kraftfahrer, einfacher Brandstiftung, sexueller Missbrauch von Kindern oder gefährliche Körperverletzung schneller verjähren als eine Steuerstraftat. Schon komisch.

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