Mehrere Eltern in Tschechien hatten dagegen geklagt, dass ihre Kinder gegen Masern und Tetanus geimpft werden sollten. Sie riefen daher den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) an, der die Impfpflicht im besten Interesse für rechtens hielt. Ziel müsse es sein, so die Richter, dass jedes Kind gegen schwere Krankheiten geschützt ist, entweder durch Impfung oder durch Herdenimmunität. Die Impfung stelle keine Verletzung von Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention dar. Das Gericht hielt die Impfpflicht vorliegend für verhältnismäßig.

 

Inwieweit das Urteil ein Fingerzeig für Corona-Impfungen sein könnte, ist eher fraglich. Denn Masern und Tetanus waren, bis zur flächendeckenden Bekämpfung, eine Geisel der Menschheit. COVID-19 ist neu, ob es ausgerottet werden muss oder sich nach einer Durchimpfung eines Großteils der Bevölkerung selbst verflüchtigt, muss abgewartet werden. Auch wenn Pessimisten schlimmes befürchten, derzeit droht weder in Deutschland, noch in Europa insoweit eine Impfpflicht.