Was ist Wohngeld?
Wohngeld ist eine Sozialleistung für Menschen, die aufgrund ihres geringen Einkommens einen Zuschuss für die angemietete Wohnung oder einen Lastenzuschuss für die Eigentumswohnung oder das Haus benötigen.
Anspruchsvoraussetzungen
Ob jemand berechtigt ist, die Sozialleistung in Anspruch zu nehmen, hängt im Wesentlichen von drei Faktoren ab: 1) dem monatlichen Einkommen der Personen, die in der Wohnung leben 2) der Anzahl der Personen, die in der Wohnung leben und 3) der Höhe der Miete.
Dabei setzt sich das Gesamteinkommen aus allen Gesamteinkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder zusammen (zu berücksichtigen sind beispielsweise die Ehegatten des Haushaltsmitgliedes, Eltern und Kinder, Geschwister, etc.). Auch eigenes Vermögen beeinflusst ggf. den Wohngeldanspruch.
Wie beantrage ich Wohngeld?
Ein Rechtsanspruch auf Wohngeld kann sich immer nur dann ergeben, wenn von dem Bezugsberechtigten ein etwaiger Antrag gestellt wird und die Voraussetzungen erfüllt werden. Das hierzu erforderliche Formular gibt es bei der örtlich zuständigen Wohngeldbehörde. Je nach Standort ist dies die Stadtverwaltung oder das Landratsamt. Die Bearbeitungszeit des Antrages variiert je nach Wohngeldbehörde, beträgt in der Regel jedoch etwa sechs Wochen.
Über das Serviceportal der Stadt Konstanz kann man beispielsweise auch online einen Antrag auf Wohngeld stellen betreffend:
(1) Mietzuschuss: https://formulare.virtuelles-rathaus.de/servlet/de.formsolutions.FillServlet?sid=3461dArXXCVXvVVhFPzX9kA2Gd8VArdC&p=k.pdf (zuletzt besucht am 13.09.2022, 14:38 Uhr)
(2) Lastenzuschuss (Eigentum): https://formulare.virtuelles-rathaus.de/servlet/de.formsolutions.FillServlet?sid=1mRdmckVqfdNK32vPfjRhtma9Axf9Nv&t=p.pdf (zuletzt besucht am 13.09.2022, 14:39 Uhr)
Muss man bei der Beantragung Fristen beachten?
Für den Erstantrag auf Wohngeld müssen keinerlei Fristen beachtet werden. Allerdings sollte beachtet werden, dass nach Ablauf der Leistungsdauer – die für Gewöhnlich 12 Monate beträgt – ein Antrag auf Weiterleistung gestellt werden muss und zwar zwei Monate vor Beendigung des laufenden Bewilligungszeitraumes.
Wovon hängt die Höhe des Wohngeldes ab?
Die Höhe des Wohngeldes bestimmt sich jeweils nach den Einzelfallumständen. Orientiert wird sich hierbei an der Haushaltsgröße, dem Einkommen und der Miete.
Grundsätzlich gilt außerdem, dass nicht jede Miete bezuschusst wird, sprich unangemessen hohe Wohnkosten sollen nicht unterstützt werden.
Abgrenzung Wohnberechtigungsschein
Darüber hinaus können Personen, die ein geringes Einkommen haben auch einen Wohnberechtigungsschein beantragen. Hier wird nachgewiesen, dass man berechtigt ist, eine Sozialwohnung zu beziehen, die dann wiederum mit öffentlichen Mitteln gefördert wird.
Wer sich einen ungefähren Überblick darüber verschaffen will, wie viel Wohngeld ihm oder ihr möglicherweise zusteht, kann den Wohngeldrechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen unverbindlich einen Wohngeld-Betrag errechnen lassen unter: https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeldrechner-2022-artikel.html (zuletzt besucht am 13.09.2022 um 15:14 Uhr).