Einer Schadenersatzklage des Mieters gegen den Vermieter auf Wiedereinräumung der Besitz- und Mietrechte an der ehemaligen Wohnung, die der Mieter nach der Eigenbedarfskündigung des Vermieters geräumt hat, kann nach Veräußerung der Wohnung durch den Vermieter nicht stattgegeben werden, ohne das geklärt wird, ob dem Vermieter die Wiedereinräumung dieser Rechte noch möglich ist. (BGH Urteil vom 16.12.2009 – VIII ZR 313/08)
Quelle: NJW-aktuell 9/2010 (S. 6)