Um späteren Streit zwischen Mieter und Vermieter über Reparaturen, Nebenkosten oder die Anzahl der überlassenen Schlüssel zu vermeiden, bietet es sich an ein aussagekräftiges Übergabeprotokoll zu fertigen. Die Erstellung eines sog. Abnahmeprotokolls ist zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben, kann jedoch Streit vermeiden oder im Zweifel eine bessere Ausgangssituation für einen etwaigen Prozess bedeuten.
Folgendes sollte im Wohnungsübernahmeprotokoll aufgenommen werden:
- sämtliche Zählerstände an Wasseruhren, Heizkörper sowie Stromzähler
- Tipp bei Mängeln: Am besten halten Sie etwaige Mängel auch mit Lichtbildern fest
- Auflistung der Anzahl der Schlüssel (Schlüsselbund "kopieren")
- Test: Elektrischer Geräte (Kühlschrank, Herd, Abzug)
- Test: Wasserhähne, Dusche, Toilettenspülung und Heizkörper sowie elektrische Rollläden
- Check der Wände auf Zustand des Anstrichs/Tapete/Abdruck von Möbeln/Bilderrahmen
- Check Zustand von Fenstern, Türen und Schlössern
- Check von Boden (Teppich, Fußboden, Fließen)
- Check: Schimmelbefall – vor allem in Bädern und Schlafzimmern sowie Küche
Am besten wird ein Übergabeprotokoll sowohl beim Ein- als auch beim Auszug gefertigt. Sollte sich ein Vermieter weigern, kann ein Mieter ein Abnahmeprotokoll selbst am besten gemeinsam mit einem neutralen Zeugen erstellen.