Noch nie in der Medizingeschichte wurde ein Impfstoff so schnell entwickelt und vor allem, zugelassen, wie der jene gegen Covid-19.
Doch was passiert, wenn nach der Impfung gegen Covid vermeintliche Impfschäden auftreten?
Herr Tobias Ulbrich, ein Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht und Verschwörungstheoretiker aus Düsseldorf, ist sich sicher: „Wir lassen Geimpfte nicht im Stich.“ Impfstoffhersteller sollen verklagt werden und die Geschädigten seien schadensersatzberechtigt.
Herr Ulbrich stützt sich auf die „V-AIDS“ -These (Das V steht für „Vakzin“). Nach dieser These sei die körpereigene Immunabwehr als Folge der Impfungen zerstört oder zumindest eklatant geschwächt.
Herr Ulbrich ist nicht der einzige Anwalt, der diese These vertritt. Auch die Kanzlei Cäsar-Preller aus Wiesbaden hat etliche Klagen bezüglich vermeintlicher Impfschäden eingereicht.
Sind diese Anwälte die Retter der Geschädigten? Hat es sonst niemand verstanden?
Zur Beantwortung dieser Frage ist es notwendig, sich mit damit auseinanderzusetzen, welche Symptome überhaupt zu den anerkannten Impfschäden gehören.
Als Impfschäden werden überwiegend Herzmuskelentzündungen, Sinusvenenthrombose, das Guillain-Barré-Syndrom, sowie vereinzelte Todesfälle anerkannt.
Für die meisten anderen Beschwerden oder Krankheiten, die nach der Impfung auftreten, fehlt es schlichtweg an der Nachweisbarkeit der Kausalität.
Der Zusammenhang zwischen der Impfung und dem Schaden gibt, scheint kaum nachweisbar zu sein. Die Beantwortung dieser Frage gilt laut Einschätzung von Juristen und Medizinern jedoch der Beurteilung von Gutachtern.
Die anerkannten Impfschäden sind demnach sehr selten. Experten und Gesundheitsbehörden betonen, die Impfungen seien sicher.
Der Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Immunologie, Carsten Watzl, widerspricht insbesondere der oben genannten „V-AIDS-These“. Die Impfungen würden das Immunsystem stärken und eben nicht, wie von den einschlägigen Anwälten behauptet, schwächen.
Somit wird deutlich, dass die entsprechenden Anwälte in ihren Mandanten falsche Hoffnungen erwecken, indem sie fest davon ausgehen, dass diese Schadensersatz erhalten werden.
Verzweifelte Personen, die sich mit vermeintlichen Impfschäden rumquälen müssen, halten sich an diese Anwälte. Die Anwälte pflanzen in den Erkrankten die Idee der „V-AIDS-Erkrankung“ und diese sehen hierin ihre einzige Hoffnung, eine Entschädigung zu erhalten.
Es gibt jedoch keine „V-AIDS-Erkrankung“, sodass die Anwälte auch nicht behaupten können, ihre Mandanten würden an dieser leiden.
Die Klagen gleichen demnach einem aussichtslosen Kampf und werden voraussichtlich an der Frage der Kausalität scheitern.
Das Ausnutzen von verzweifelten Personen zum Durchdrücken des eigenen verschwörungsideologischen Weltbildes sollte gesellschaftlich auf unterster sittlicher Stufe stehen.
Quellen: https://www.tagesschau.de/investigativ/kontraste/corona-impfstoffe-klagen-100.html;
https://www.tagesschau.de/inland/corona-impfschaeden-101.html;
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lg-frankfurt-klage-impfschaeden-corona-prozessbeginn-juli/