Die Finanzämter versenden derzeit die in die Zukunft gerichteten Grundsteuerwertbescheide und Grundsteuermessbescheide. Die kommen für den Adressaten recht harmlos daher, habe es aber möglicherweise „in sich“. Auf diesen Bescheiden baut ab 2025 die künftige Grundsteuer auf.

 

Die Bescheide sind für den Adressaten völlig intransparent, nicht nachvollziehbar und werden vor allem auch nicht in der Wirkungsweise erklärt. Diese können später als „Grundbescheid“, auf denen dann die Grundsteuerhöhe bekannt gegeben wird, nachher nicht mehr angegriffen werden.

 

Selbst fünf Bundesländer haben bedenken, dass den Bescheiden und der Vorgehensweise die Transparenz fehlt: Es sind Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Schleswig-Holstein. Diese wollen für Transparenz sorgen, die anderen Bundesländer wollen die Erhöhung über die Hintertür für die Bürger so durchdrücken. Die einzige richtige Antwort kann nur sein: Unverzüglich Einspruch einlegen.

 

Es ist eigentlich ein Unding, dass ein Staat Bescheide gegen Bürger erlässt, ohne genau darzulegen, welche Folgen das im Einzelnen für ihn hat. Viele Fachleute zweifeln daran, dass die neue Grundsteuer nicht teurer wird als die bisher bezahlte. Es scheint so, dass der Staat die Bürger im Vorfeld sogar anschwindelt. Es reicht nicht nur, wenn so etwas zu Staatsverdrossenheit führt, der einzelne muss sich hier rechtzeitig wehren und deshalb Einspruch einlegen oder Einspruch einlegen lassen.