In 2020 dürfen entsorgt werden:
Von Unterlagen, die bis Ende 2009 erstellt wurden:
- Jahresabschlüsse
- Buchungsbelege (wie Ausgangs- und Eingangsrechnungen, Lieferscheine, Kassenzettel),
- Quittungen
- Kontoauszüge
- Jahresbilanzen
- Inventare
- Kassenberichte
- Prozessakten
- Kredit- und Steuerunterlagen
Von Unterlagen, die bis Ende 2013 erstellt wurden:
- Schriftwechsel und Geschäftsbriefe
- Versicherungspolicen (nach Ablauf)
- Finanzberichte
- Betriebsprüfungsberichte
- Jahresabschlusserklärungen
- Angebote mit Auftragsfolge
- Darlehensunterlagen und Bankbürgschaften
- Exportunterlagen
- Lohnkonten
- Mahnbescheide
- Geschenknachweise
- Kalkulationsunterlagen