Steuerrechtlich gilt bei Steuerhinterziehung eine zehnjährige Frist (sog. Festsetzungsfrist). Da die Steuer immer erst nachträglich erklärt wird, beginnt sie erst mit Ablauf des Jahres. Bei Steuerverkürzung beträgt die Festsetzungsfrist fünf Jahre. Bei Steuerhinterziehung von weniger als € 25.000,00 bleibt die Hinterziehung im Falle einer rechtzeitigen Selbstanzeige straffrei. Ab € 25.000,00 müssen Steuerhinterzieher einen Zuschlag von 10 % auf die hinterzogene Summe zahlen, ab € 100.000,00 15 % und ab einer Million Euro sogar 20 %. Bereits ab € 50.000,00 hinterzogener Steuer droht dem Delinquent eine Haftstrafe, die in der Regel noch zur Bewährung ausgesetzt wird. Ab € 200.000,00 kann es dann aber wirklich eng werden.
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