Das Verwaltungsgericht ist nicht das Landgericht. Während die Bild-Zeitung bei BILD für ihre Berichterstattung über Christoph Metzelder noch mit einer einstweiligen Verfügung durch das Landgericht Köln gestoppt wurde, hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf die Pressemitteilung unter Namensnennung und Detailinformationen nicht beanstandet. Zum Teil liegt dies vielleicht auch daran, dass die Gerichte bei leidlicher Verdachtsberichterstattung sehr sensibel sind. Die Anklageerhebung selbst ist dagegen ein Faktum, bei dem auch Namen und Detailinformationen zur Anklage genannt werden dürfen. Für die Betroffenen, hier Hr. Christoph Metzelder, ist dies besonders unangenehm, wenn es um jugendpornographische Schriften/Bilder geht.

 

Grundsätzlich vertreten wir die Auffassung, dass bei einer mit Beweisen unterfütterten Verfehlung durchaus „Ross und Reiter“ genannt werden dürfen. Das wäre bei der Masse von unbekannten Straftätern oftmals hilfreich und in der Sache disziplinierend, wenn nicht nur über Justin M. oder Ludmilla P. berichtet wird.

 

Wenn früher im Dorf etwas passiert war, wusste jeder Bescheid, um wen es sich handelt. Jetzt sind wir ein globales Dorf; und deshalb sollen die Täter vor Identifizierung geschützt werden?

Justizopfer erhalten künftig nicht mehr 25 € pro Tag, sondern 75 €. Zwar bleibt der Gesetzgeber damit hinter der Forderung des Deutschen Anwaltvereins zurück, der mindestens 100 € Entschädigung pro Hafttag gefordert hatte. Da wir 75 € Entschädigung für einen zu Unrecht Inhaftierten immer noch als zu niedrig empfinden, empfehlen wir im Einzelfall eine höhere Entschädigung einzuklagen, insbesondere wenn Lebenschancen dadurch verpasst wurden und man über das soziale Umfeld sehr darunter gelitten hat.

In einem Strafprozess gegen einen mutmaßlichen Mörder weigerte sich der Angeklagte, während der Gerichtsverhandlung seine Maske herunter zu nehmen. In einem Eifersuchtsmord auf einem Reiterhof wollte das Gericht das Verhalten des Angeklagten bewerten, während einer Zeugenvernehmung. Er nahm die Maske erst auf Anordnungsbeschluss des Gerichts ab, kündigte aber durch seinen Verteidiger einen Befangenheitsantrag an. Dem entgegnete die Staatsanwaltschaft zurecht, dass ein Gericht zumindest einmal die Gelegenheit haben müsse, einem Angeklagten ins Gesicht blicken zu können. Der Angeklagte wird mit dieser Feiglingsmasche nicht durchkommen.

Wenigstens berichtet ntv, dass die Polizei von einem illegalen Rennen ausgeht. Dabei hat der Todesfahrer einen sechsjährigen Jungen erfasst und gegen eine Bushaltestelle geschleudert. Das Kind starb kurz darauf im Krankenhaus. Die Polizei ermittelt gegen den Autofahrer wegen fahrlässiger Tötung und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr. Von beiden Fahrern beschlagnahmte die Polizei den Führerschein. Das war es bislang.

Weil der 31-jährige Mercedes-Fahrer ein Syrer war, der Kontrahent im BMW auch. Weil wir in Deutschland seit Jahren bei jungen Arabern ein großes strafrechtliches Schadenspotential feststellen müssen. Weil man fragen muss, warum die beiden Syrer, die höchstwahrscheinlich keinen Abiturhintergrund nachweisen können, mit teuren Protzkarren durch Berlin rasen, vermutlich aber nicht ansatzweise für den Schaden aufkommen können. Weil man in die rechte Ecke geschoben wird, wenn man auf diesen Fakt hinweist. Sehen Sie sich mal den Aushang an, wenn bei dem Gericht Ihrer Wahl nächsten Woche wieder Strafsitzungen sind. Was für Namen und Nationalitäten werden da die absolute Mehrheit sein? Hinter vorgehaltener Hand heißt der Aushang vielerorts nur noch „Kanakenliste“.