Wie der Nachrichtensender ntv am 25.09.2020 berichtet, ist vor den Schweizer Gerichten letztinstanzlich festgestellt worden, dass das Schweizer Bankhaus Julius Bär Geld aus dem Staatsvermögen der DDR an die Bundesrepublik Deutschland auszahlen muss. Das Schweizer Bankhaus hatte sich geweigert, auf Schweizer Konten einbezahltes DDR-Vermögen zurückzuzahlen. Nachdem untere Instanzen der Bank zunächst Recht gaben, hat das Schweizer Bundesgericht nun entschieden, dass die knapp 140 Millionen Euro an den Berechtigten auszubezahlen sind. Das ist die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgabe (BvS) die Nachfolgerin der Treuhandanstalt die flüchtiges EZB-Geld aufgespürt hatte.

 

Beschämend ist, dass erst ein Bundesgericht in der Schweiz entscheiden muss, dass die Schweizer Bank Julius Bär das Geld nicht einfach behalten darf. Eine solche Grundeinstellung lässt an der Seriosität Schweizer Banken erheblich zweifeln. Es wäre interessant, wie viele Vermögen Schweizer Banken in den letzten Jahren so „eingesackt“ haben. Die Schweiz täte gut daran, verwaisten oder herrenlosem Vermögen ernsthaft nachzugehen und ggf. der legitimen Rechtsnachfolger zu suchen und zu finden (!), als sich selbst daran zu vergreifen.