Zwar hat der ehemalige Nationaltorhüter Jens Lehmann einen Verteidiger mitgebracht, doch der hatte seinen Mandanten nicht im Griff.

 

Jens Lehmann äußerte sich vor der Amtsgericht Starnberg zu der Kettensägeattacke, die im Vorfeld schon wiederholt durch die Presse ging, mit einer eigenen Darstellung und Sichtweise. So stellte er sich anscheinend durchgängig als Opfer der Justiz dar: etwas, das bei Gerichtsverfahren als Argument eigentlich nie gut ankommt. Und das wirkte offensichtlich teilweise sehr skurril nach dem Wortlaut „… ich war gerade auf dem Weg mit einer Kettensäge zum Heckeschneiden… da wollte ich nur mal gucken“.

 

Die Folge der Selbstverteidigung war schließlich:

Jens Lehmann erhält eine Geldstrafe in Höhe von € 420.000 für einen eher unterdurchschnittlichen Strafvorwurf. Auf ver anderen Seite ging nicht nur um einen angesägten Balken, sondern auch um wiederholt geprellte 

 

Das wollte dann sein Verteidiger relativieren und sprach in der Sache „Peanuts“, ein Wort das man spätestens seitdem Deutsche-Bank-Prozess um Hilmar Kupper 1994, das danach sogar zum Ungendwort des Jahres erklärt wurde, niemals benutzen darf, wenn man nicht arrogant erscheinen will.

 

Für Jens Lehmann ist zur Geldstrafe noch ein Imagetotalschaden hinzugekommen, da hilft selbst eine Berufung nicht mehr viel, weil der Imagesschaden ja schon eingetreten ist.

Zwischenzeitlich hat die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt, weil ihr die strafrechtliche Bewertung zur milde erscheint. Dere Verteidiger Lehmanns hat zwischenzeitlicenfalls Berufung eingelegt.  Das was Lehmann in der ersten Instanz von sich gegeben hat bleibt im Prozess, selbst wenn er jetzt seine Taktik ändert.

 

Auch hier gilt wieder:

Der Mandant muss sein Verhalten mit seinem Verteidiger vorher abstimmen. Ungezügelte Worte oder unabgesprochene Darstellungen schaden nicht nur mehr als sie helfen, sie schaden überhaupt.

Aus diesem Grunde coachen wir unsere Mandanten vor Gerichtsverfahren, egal ob sie etwas sagen sollen oder eben nicht.