Der Fehler nach dem Fehler: wenn zu Unrecht erhobene Bußgelder nicht zurückgezahlt werden
Zwischenzeitlich steht fest: der neue Bußgeldkatalog vom Frühjahr diesen Jahres ist fehlerhaft. Nach beißender Kritik aus Juristenkreisen wurde der neue Bußgeldkatalog neun Wochen später wieder ausgesetzt. In der Zeit vom 28. April bis 2. Juli 2020 haben so manche Verkehrsteilnehmer im Vertrauen auf die Richtigkeit der Bußgeldbescheide ihre Strafe akzeptiert und bezahlt. Jetzt, wo herauskommt, dass die Rechtsgrundlage falsch war, müsste man meinen, dass der Staat die zu viel bezahlten Bußgelder ihren staatstreuen Bürgern zurückzahlt.
Wie die „Welt am Sonntag“ berichtet, haben sich die Bundesländer mit dem Verkehrsministerium vielmehr darauf geeinigt, die zu viel gezahlten Gelder in der Regel einzubehalten. Bundesweit geht es wohl um einen zweistelligen Millionenbetrag. Aus Rechtsstaat wird Unrechtsstaat. Verkehrsminister Andreas Scheuer gehört zu den Fettnapfministern in Deutschland. Jetzt hat er sich einen Napf hingestellt, wo gar keiner stand. Warum soll der Staat Gelder behalten, auf die er rechtlich gar keinen Anspruch hat. Auf die Rechtskraft der Bescheide zu pochen, ist für einen Staat schändlich, zudem falsch. Betroffene sollten jetzt formal einen Gnadenerlass stellen. Das sollten Sie auch. Wir werden in dieser Woche den Verkehrsminister noch anschreiben und um eine Generalgnadenamnestie für alle Betroffenen bitten. Tun sie das auch! Wenn Sie betroffen sind, stellen sie bei der Erlassbehörde und beim Verkehrsminister jeweils ausdrücklich schriftlich einen Antrag auf Gnadenerlass.
Man gewöhnt sich dran: Weiteres Hauptverfahren gegen VW-Manager eröffnet
Wie der Spiegel berichtet, hat das Landgericht Braunschweig eine Anklage gegen vier Topmanager von Volkswagen zugelassen. Dabei geht es um die mutmaßlich überhöhte Bezahlung von Betriebsräten. Dies ist rechtlich als Untreue zum Nachteil des Konzerns zu werten. Betriebsräte sollen in den letzten zehn Jahren bei Volkswagen fürstlich entlohnt worden sein. Allein der Betriebsrat-Chef Bernd Osterloh soll eine nicht zu rechtfertigende Vergütung von über 3,125 Mio. Euro erhalten haben.
Warum tut er das?
Der Strafverteidiger Johann Schwenn gilt in einem Portrait in der „Zeit“ als „Nervensäge der Strafjustiz“. Gerade in aussichtslos anmutenden Fällen konnte Johann Schwenn höchstbeachtliche Erfolge verzeichnen.
Warum übernimmt er gerade jetzt die Verteidigung des mutmaßlichen "Maddie-Mörder" Christian B.? Vielleicht weil es aussichtslos erscheint, zumindest nach den Presseberichten der nächsten Tage. Aber sind die Beweise für eine Anklage oder gar Verurteilung über 13 Jahre nach der mutmaßlichen Tat so gerichtsfest wie man sie benötigt? Der Täter schweigt, was aus Verteidigersicht fast immer gut ist. Derzeit läuft alles auf ein Indizienverfahren hinaus.
Faktencheck: Tönnies haftet überhaupt nicht
Nachdem der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil eine zivilrechtliche Haftung des Unternehmens ins Auge gefasst hat und der Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter sogar eine persönliche Haftung des Firmenpatriarchs ins Spiel gebracht hat, scheinen diese Behauptungen vorschnell aus der Hüfte geschossen zu sein. Wahrscheinlich haftet der Betrieb TÖNNIES und Clemens Tönnies persönlich für den Corona-Ausbruch überhaupt nicht. Das zeigen neue Erkenntnisse.
Von Rechts wegen beruht eine Haftung immer auf einem Fehlverhalten und einem Verschulden desjenigen, der in Anspruch genommen wird. Bei TÖNNIES wird geschlachtet und zerlegt. Der Virus-Ausbruch hat sich vor allem im Zerlegebereich abgespielt, davon gehen die Hygiene-Experten zwischenzeitlich aus. Sollen sich genau diese Mitarbeiter besonders ungeschickt angestellt haben? Kaum.
Was auffällt: Die Raumluft im Zerlegebereich wird ständig auf 8 bis 10 Grad heruntergekühlt, um die Anzahl der Keime so gering wie möglich zu halten. Um diese Temperatur zu halten, wird die Raumluft durch die Kühlanlage getrieben und zirkuliert so ständig. Aerosole mittendrin. Diese werden auch nicht herausgefiltert.
Wer nach einer Straftat offensichtlich nicht in der Lage ist, für den angerichteten Schaden aufzukommen, sollte ggf. auch in Untersuchungshaft kommen UND bleiben
Die Pressemeldungen sind fast immer die gleichen. So auch vom vergangenen Samstag in Stuttgart: kleinere Gruppierungen zogen durch die Innenstadt, randalierten einfach, warfen Fensterscheiben ein, beschädigten Autos und plünderten. Die Polizei wurde ihrer habhaft, sie wurden vorläufig festgenommen. Aber am Montag kommt dann der Haftrichter, der die Täter auf freien Fuß setzt, weil sie einen festen Wohnsitz nachweisen können. Warum?