Der Einsatz von Schummelsoftware ist jeweils auch Betrug am Kunden, der ein solches Fahrzeug kauft. Die Folge ist, dass, wer betrogen wurde, den Kaufvertrag rückabwickeln kann, gefahrene Kilometer werden ggf. angerechnet. Auf dem normalen Gebrauchtwagenmarkt sind Diesel derzeit so gut wie unverkäuflich oder nur unter großem Preisnachlass loszuschlagen.

 

Wer schadlos bleiben will, sollte handeln. Unabhängig von der allgemeinen Verjährungsproblematik, laufen die Eigentümer von Dieselfahrzeugen mit Schummelsoftware Gefahr, dass weiteres Nichtstun trotz Kenntnis der „Nachrichtenlage“ später nachträglich als Akzeptanz und damit Verlust der Rücktrittsrechte angesehen wird. Die Autokonzerne bauen derzeit noch auf die Trägheit der Masse von 2,4 (Millionen?) betroffenen Autokäufern sollen gerade einmal 30.000 bislang gegen Autohäusern und Herstellern vorgegangen sein.

 

Eine weitere Alternative wäre, sich von der Verkäuferseite mit einem bestimmten Betrag „abfinden“ zu lassen.

 

In vielen Fällen decken Rechtschutzversicherungen die Vorschusspflicht von Anwalts- und Gerichtskosten auch noch ab.

 

Ansprechpartner in unserer Kanzlei für Dieselfahrzeuge – vornehmlich der VW-Gruppe (VW, Audi, Porsche) und Mercedes ist Herr Rechtsanwalt Oliver Hirt, Sekretariat 07531 / 5956 – 10.