Die Verfügung des Landgerichts Tübingen macht deutlich, dass das Gericht Herrn Martin Winterkorn persönlich hören will. Das Gericht hat sein persönliches Erscheinen angeordnet. Wird dem nicht Folge geleistet, droht ein Ordnungsgeld. Bei angezeigter glaubhafter Verhinderung kann das Gericht einen neuen Termin bestimmen, ebenso bei unvorhergesehener Verhinderung (Reifenpanne mit seinem Audi). Noch nicht geklärt ist der Fall, dass jemand zu Gericht nicht erscheinen kann, weil in der betreffenden Stadt um das Gericht herum ein Dieselfahrverbot herrscht. In Tübingen ist das bislang aber nicht der Fall.
Das Landgericht Tübingen hat Dr. Martin Winterkorn auf den 14. Mai 2019 vorgeladen
RA Oliver Hirt
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