Wir haben es in den Nachrichten gehört: das Bundesverwaltungsgericht hat am 13.6.2019 entschieden, dass männliche Küken in Deutschland weiterhin getötet werden dürfen. Pro Jahr sterben damit weiterhin mindestens 45 Millionen Küken durch Gas oder weil sie einfach geschreddert werden. Das verstoße zwar gegen den Tierschutz räumten die Richter ein, doch stehe ein vernünftiger Grund hier dagegen, nämlich die Wirtschaftlichkeit der Betriebe. Weil sich Aufzucht nicht lohnt, dürfen diese nun weiterhin töten, bevor die Jungtiere weitere Kosten verursachen. - Da die Richter damit contra legem, also ganz bewusst gegen geltende Gesetze entscheiden, stellt sich die Frage, ob die Richter hier nicht den Straftatbestand der Rechtsbeugung erfüllt haben. Rechtsbeugung ist ein Verbrechen. Unter Rechtsbeugung versteht man gemeinhin die vorsätzlich falsche Anwendung des Rechts. Wir recherchieren derzeit die Namen der Richter und entscheiden dann, ob Strafanzeige zu erstatten ist.
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- Fischer und Collegen erwägen Strafanzeige gegen Bundesrichter
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