Der 21-jährige russische Vadim S. ist zu einer lebenslangen Haft verurteilt worden, weil er einen offensichtlich unbewaffneten und völlig harmlosen Zivilisten auf dem Fahrrad erschossen hat. Der Soldat kann zwar noch Berufung gegen das Urteil einlegen. Das wird aber der Sache selbst nicht nützen, weil er die Tat als solches auch eingeräumt hat, durch Geständnis. Die Verteidigung hatte plädiert, dass der Soldat ja nur auf Befehl gehandelt habe. Aber auch das wird dem Soldaten nichts nützen. Diese Argumentation hat schon bei den sogenannten Maueropferprozessen nichts gebracht. Hier war nicht einmal eine Mauer beteiligt, sondern reine Mordlust des Soldaten oder seines Vorgesetzten. Ein „echter“ Kriegsverbrecherprozess wäre ein Prozess vor dem Kriegstribunal in Den Haag. Vorliegend war es vorliegend ein Mordprozess im Rahmen des Strafgesetzbuches der Ukraine. Allerdings ist noch so zügig noch kein Kriegsverbrechen nach Tatbegehung überführt und abgeurteilt worden. In der Vergangenheit hat dies Jahre gedauert, wenn es dazu überhaupt kam.

 

Das Novum, dass Kriegsverbrecher bislang allesamt fehleingeschätzt haben ist der Umstand, dass die Weltöffentlichkeit zusieht, dass Satelliten Beweisbilder schießen, quasi mitfilmen, dass Zeugen und Angehörige Angaben machen, die den Sachverhalt beweisfest dokumentieren. Und dazu werden Täter von ukrainischen Geheimdiensten sehr zielsicher identifiziert und es gibt nicht wenige Soldaten, die sich über ihr eigenes Handy „verraten“ haben. Eine sidekick-Erkenntnis ist, wenn man davon ausgegangen ist, dass Kriege im fortgeschrittenen 21. Jahrhundert intelligenter geführt werden. Werden sie nicht.