Ab dem kommenden Jahr werden neue Gesetze nach Willen der Bundesregierung nur noch digital verkündet. Damit soll Papier eingespart werden, damit kann man die neuen Gesetze nicht mehr anfassen, die Haptik weicht der digitalen Lesart.
Von Gesetzes wegen treten neue Gesetze erst in Kraft, wenn sie im Bundesgesetzblatt in gedruckter Form verkündet werden. Dieses wird nun künftig als digitales Gesetzblatt geführt. Um überprüfen zu können, dass die Digitalausgabe echt und unverfälscht ist, soll jede Ausgabe mit einem „qualifizierten elektronischen Siegel“ versehen werden. Irgendwo müssen die Gesetze allerdings und sicherheitshalber hinterlegt sein. Das wird aber nicht ausreichen, wenn es mal zu einem digitalen Blackout kommen sollte oder zu einem dauerhaften Stromausfall. Bei solchen unfreiwilligen „Wartezeiten“ ist ein Blick ins Buch immer noch gut gewesen. Bewegen wir uns jetzt im Falle einer digitalen Katastrophe, faktisch gleichzeitigem rechtsfreien Raum?