Wir haben uns die Frage gestellt, ob das hier wirklich echte oder nur vorgetäuschte Abmahnungen sind und haben diese Fragen nun an den Abmahnanwalt und seinen Mandanten weitergegeben. Diese müssen sich nun bis zum 29.09.2022 erklären.

 

Angeschrieben haben wir die Gegenseite wegen folgender Fragen:

 

„1.

Mahnen Sie über Herrn Rechtsanwalt Kilian Lenard bundesweit Webseitenbetreiber ab, mit denen Sie zuvor nicht in Geschäftsverbindung standen?

 

2.

Wie viele Mitglieder hat die Interessengruppe Datenschutz?

 

3.

Haben Sie den Vorsitz der IG Datenschutz?

 

4.

Wie ist die Interessengemeinschaft organisiert? Als e.V.? Als GbR? Als Einzelfirma?

 

5.

Wir benötigen Auskunft darüber, wer alles Mitglied der IG Datenschutz ist. Können Sie uns eine Namensliste übermitteln?

 

6.

Wann wurde die Interessengruppe Datenschutz gegründet?

 

7.

Wer erteilt Rechtsanwalt Lenard jeweils einen Auftrag? Wie wurde dies in der Vergangenheit gehandhabt?

 

8.

Aus welchem Grund suchen Sie die beanstandeten Seiten auf?

 

9.

Werden Abmahnseiten von Ihnen oder der Interessengemeinschaft systematisch im Netz gesucht und erfasst?

 

10.

Geschieht die Abfrage, welcher Betreiber die Schriften Goggle Fonts verwendet, automatisch oder automatisiert?

 

11.

Wie viele Abfragen erfolgen durch Sie pro Tag?

 

 

12.

Erfolgen Abfragen auch noch durch Dritte (andere Personen)?

 

13.

Was ist Ihr Motiv dabei? Auf einer Veröffentlichung „Über uns“ findet sich eine recht schwammige Formulierung:

 

„Die IG Datenschutz besteht aus Menschen verschiedener Berufe und Alters. Uns vereint, dass wir aktuell große Sorge und ein Gefühl des Unwohlsams haben uns frei im Internet zu bewegen. Denn wir erleben tagtäglich, dass vor allem im Internet leichtfertig mit unseren Daten umgegangen wird. Dadurch haben wir mittlerweile Angst uns frei im Internet zu bewegen. Manche von uns haben viele Tools installiert, damit wenigstens ein Teil Ihrer Daten geschützt wird. Dies kann unserer Meinung nach jedoch nicht die Lösung sein und ist auch nicht im Sinne des Gesetzgebers! Insbesondere, weil viele Menschen kein großes Verständnis haben und auch nicht haben müssen. Deshalb setzen wir uns ein und kämpfen dafür, dass sich dies ändert! Damit das Internet wieder zu einem Ort wird in dem man sich unbesorgt bewegen kann und unsere Daten geschützt bleiben.“

 

Das scheint Ihr mentaler Überborder zu sein.

 

Die Zeilen klingen wie der Besinnungsaufsatz eines Schülers.

 

Zu dem geäußerten Ansinnen, dass Sie sich im Internet frei bewegen wollen, passt es nicht, Webseitenbetreiber abzumahnen, die ganz offensichtlich gar nicht wissen, dass Daten von Dritten auf Ihrer Webseite erfasst werden, insbesondere Daten, von denen der Webseitenbetreiber selbst überhaupt nichts hat, weil diese im Zweifel von jemand ganz anderen abgegriffen werden, der jedoch schon in seiner Datenschutzerklärung erklärt hat, dass er keinerlei IP-Adressen speichert.

 

Müssten Sie nicht, wenn überhaupt, gegen Google Fonts vorgehen?

 

14.

Aus welchem Rechtsgrund verlangen Sie von den Webseitenbetreibern bundesweit jeweils € 170,00?

 

15.

Wenn Ihre Interessengemeinschaft nicht gemeinnützig ist, müsste doch auf dem Betrag Umsatzsteuer abgeführt werden. Besitzen Sie eine Vorsteuerabzugsberechtigung oder kassieren Sie die Umsatzsteuer am Staat vorbei ein?

 

16.

Von der Gründung der Gemeinschaft bis heute, dürfte eine gewerbliche Tätigkeit vorliegen. Können Sie einen Grund nennen, weshalb das nicht so sein sollte?

 

17.

Was hat die Interessengemeinschaft bis zum heutigen Tag gegen Google Fonts unternommen?

 

18.

Ähnlich wie Sie geht in Österreich eine Frau namens Eva Z. über einen Rechtsanwalt Marcus Hohenegger gegen Webseitenbetreiber in Österreich vor. Gegen die Frau und den Anwalt in Österreich wurde der Verdacht des gewerbsmäßigen schweren Betruges bzw. der gewerbsmäßigen schweren Erpressung geäußert. Es ist insoweit wohl auch Strafanzeige erstattet worden. Weshalb soll man Ihr Verhalten in Deutschland nicht als Straftat werten?

 

19.

Auf welcher Rechtsgrundlage verfolgen Sie die Zahlung von € 170,00? Was geschieht, wenn jemand den Betrag nicht bezahlt?

 

20.

Warum verschweigen Sie bei Ihrer Namensnennung den Vornamen Samir? Welchen persönlichen und geschäftlichen Hintergrund haben Sie? Betreiben Sie einen Hausmeister- oder Hausverwalterdienst? Haben Sie eine UG mit einem Kapital von € 100,00 gegründet?

 

Ich bitte Sie die vorgenannten Fragen zu beantworten und Sie erhalten hiermit Gelegenheit darzustellen, dass Ihr Geschäftsgebaren nicht als strafrechtliches Handeln zu werten ist. Ich sehe hier einen Anfangsverdacht und gebe Ihnen deshalb die Möglichkeit Unklarheiten auszuräumen.

 

Ich setze Frist bis längstens

 

29.09.2022

 

eingehend bei mir.

.“