Stadt haftet für Pkw-Beschädigung bei unzureichender Baumkontrolle
Eine Stadt schuldet dem Halter eines durch einen herabstürzenden Ast beschädigten Pkw Schadenersatz, wenn sie eine ausreichende Stabilitätskontrolle des Baumes versäumt hat.
Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm im Fall eines Autofahrers entschieden. Dieser hatten seinen Pkw in einer Parkbucht abgestellt. Im Verlauf des Tages brach ein Ast von der am Straßenrand stehenden Linde ab und beschädigte den Pkw. Der Mann verlangte von der Stadt Schadenersatz in Höhe von ca. 4.700 EUR. Er meinte, die Stadt habe ihre Verkehrssicherungspflichten verletzt, weil sie den Baum nicht hinreichend kontrolliert habe. Die Stadt hält die zweimal im Jahr durchgeführte Sichtkontrolle für ausreichend.
Wer die Hauptversammlung einberuft, kann sie auch wieder absagen
Das Organ einer Aktiengesellschaft, das eine Hauptversammlung einberufen hat, kann diese auch wieder absagen.
Diese Klarstellung traf der Bundesgerichtshof (BGH). Die Richter stellten dabei klar, dass ein Vorstand auch die Kompetenz zur Zurücknahme der Einladung hat, wenn er die Hauptversammlung auf Verlangen von Aktionären nach den Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) einberufen hat. Eine Ausnahme gelte nur, wenn sich die am Versammlungsort erschienenen Aktionäre nach dem für den Beginn der Hauptversammlung angegebenen Zeitpunkt bereits im Versammlungsraum eingefunden haben. Dann kann der Vorstand die Versammlung nicht mehr wirksam absagen.
[Quelle: BGH, Urteil vom 30.6.2015, II ZR 142/14]
Deutsche immer öfter vor Gericht
Der Rechtschutzversicherer Advocard führt seit einigen Jahren allgemein darüber Buch, wie oft in Deutschland vor Gericht gezogen wird. Das Ergebnis: Die Deutschen sind streitlustiger als noch vor 2 Jahren. Tendenz: Steigend.
Der Rechtschutzversicherer hat dazu auch einen „Streitatlas“ veröffentlicht, damit man sehen kann, wo „die deutsche Wut wohnt“. Ein Blick auf die Streitlandschaft Deutschland zeigt, dass im Norden häufiger gestritten wird als im Süden, zumindest mit gesetzlichen Mitteln.
Ladenbesitzer haftet, wenn Auto mit „herrenlosem“ Einkaufswagen zusammenstößt
Ein Ladenbesitzer muss auch nach Geschäftsschluss dafür Sorge tragen, dass seine Einkaufswagen sicher abgestellt sind. Einkaufswagen sind so zu sichern, dass sie von Unbefugten nicht benutzt werden und auch nicht selbstständig wegrollen können. Hält der Ladenbesitzer diese Sorgfaltspflichten nicht ein, muss er den entstandenen Schaden tragen.
Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm im Fall eines Autofahrers entschieden. Dieser hatte nachts eine Straße befahren. Vor dem Lebensmittelmarkt des Beklagten stieß das Fahrzeug mit einem Einkaufswagen zusammen. Dieser war nach der Darstellung des Klägers kurz vor dem Vorbeifahren des Fahrzeugs unvermittelt auf die Straße gerollt. Nun verlangt er seinen Fahrzeugschaden in Höhe von ca. 5.400 EUR vom Beklagten ersetzt. Er stützt sich dabei auf eine Verkehrssicherungspflichtverletzung des Ladenbesitzers.
Der Schatz in Nachbars Garten
Goldbarren und Bargeld lagerten gut gesichert im Garten eines Mannes im niederbayerischen Bogen, der kürzlich verstorben ist. Nach dem Tod machte sich sein Freund daran, den „Schatz“ zu heben. Er gab an, dass es sein Vermögen sei. Er habe das Bargeld und die Goldbarren in mehreren Plastikbsäcken mit Wissen und Zustimmung des Verstorbenen dort unter der Erde versteckt. Die Erben bestreiten. Nun muss dieser beweisen, dass ihm das Vermögen tatsächlich gehört (er könnte seinen Nachbarn eher beim Vergraben beobachtet haben), sonst geht das Vermögen an die Erben des Verstorbenen.
[Quelle: n-tv.de]