Bonitätsauskunft: Auskunftei ist bei falschen Auskünften schadenersatzpflichtig
Verbreitet eine Auskunftei wegen ungenauer Recherchen falsche Auskünfte über die Bonität eines Unternehmens, ist sie für den dadurch entstandenen Schaden des Unternehmens schadenersatzpflichtig. Mit dieser Entscheidung gab das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg einem Unternehmer Recht,
Arbeitsvertragskündigung per E-Mail unwirksam
Es ist nicht möglich, einen Arbeitsvertrag per E-Mail wirksam zu kündigen.
Hierauf wies das Arbeitsgericht Düsseldorf im Fall eines Arbeitgebers hin. Dieser hatte das Kündigungsschreiben eingescannt und dann per E-Mail verschickt. Damit sei nach Ansicht des Arbeitsgerichts die vorgeschriebene Schriftform nicht gewahrt.
Arbeitsunfähigkeit: Besuch im Fitness-Studio kann der Genesung dienen
Die Beweiskraft einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann durch einen kurzen Besuch im Fitness-Studio nicht erschüttert werden.
Diese Entscheidung traf das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln. Die Richter verwiesen zunächst auf den hohen Beweiswert der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Werde diese vom Arbeitnehmer vorgelegt, besteht eine tatsächliche Vermutung für dessen Arbeitsunfähigkeit infolge einer Krankheit.
Wie sag ich's meiner Bank
Banken dürfen bei Verschweigen einer Lohnpfändung den Kreditvertrag außerordentlich kündigen. Das Nachsehen hatte ein Bauherr, der zusammen mit seiner Ehefrau von einer Münchner Bank eine Kreditzusage über 176.000,- € für einen Hauskauf erhalten hatte. Statt der Auszahlung des Darlehens erhielt er ein Schreiben der Bank, in der diese die Geschäftsverbindung wegen falscher Auskunft über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden kündigte.
Urlaubsanspruch im langjährig ruhenden Arbeitsverhältnis
Jeder Arbeitnehmer hat nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) in jedem Kalenderjahr auch dann Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub, wenn er im gesamten Urlaubsjahr arbeitsunfähig krank war. Dies gilt auch, wenn er eine befristete Rente wegen Erwerbsminderung bezogen hat und eine tarifliche Regelung bestimmt, dass das Arbeitsverhältnis während des Bezugs dieser Rente auf Zeit ruht.