Arzthaftung: Keine Diagnose ist keine Diagnose!
Der Spruch „Keine Diagnose ist auch eine Diagnose“ trifft im Medizinrecht tatsächlich nicht zu. Kann der Arzt einen Hypochonder ausschließen (und das ist in beinahe allen Fällen so), darf er – wenn er nicht fündig wird – die ärztliche Begutachtung nicht beenden. Wird er nicht fündig, muss er im Zweifel an einen anderen Spezialisten verweisen. Auch eine Exit-Diagnose „das ist der Rücken, da ist etwas verspannt“, ist nicht ausreichend, wenn man nicht genau lokalisieren sein, was dieses „etwas“ ist.
200.000 Euro Schmerzensgeld für den Verlust beider Nieren
Einer jugendlichen Patientin, die nach einem groben Befunderhebungsfehler ihrer Hausärztin beide Nieren verloren hat, dialysepflichtig geworden ist und 53 Folgeoperationen, darunter zwei erfolglosen Nierentransplantationen ausgesetzt war, stehen 200.000 EUR Schmerzensgeld zu.
Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm im Fall einer 1986 geborenen Patientin entschieden. Diese hatte sich über mehrere Jahre bis März 2002 durch die ortsansässige beklagte Hausärztin behandeln lassen. Die Patientin litt seinerzeit unter einer krankhaften Fettsucht und einem Nikotinmissbrauch. Im September 2001 stellte die Ärztin bei ihr einen deutlich erhöhten Blutdruck fest. Sie wies die Patientin und ihre Mutter auf eine notwendige Blutdruckkontrolle hin. Im November erfuhr die Ärztin, dass die Patientin wiederum erhöhte Blutdruckwerte hatte. Hierdurch war es zu Kreislaufproblemen gekommen. Dabei war die Patientin viermal bewusstlos geworden. Die Ärztin überwies sie daraufhin zum Internisten bzw. Kardiologen. Dort sollte eine weitere Diagnose erstellt werden. Zudem bot sie erneut regelmäßige Blutdruckkontrollen an. Diese wurden von der Patientin in den nächsten Wochen jedoch nicht wahrgenommen. Die Blut- und Nierenwerte untersuchte die Ärztin während dieser Zeit nicht. Nach der Behandlung durch die Ärztin wurden bei der Patientin beiderseitige Schrumpfnieren diagnostiziert. In den folgenden Jahren wurde sie 53 mal operiert.
Checkliste Arzthaftung
Wenn der Verdacht aufkommt von einem Arzt oder im Krankenhaus falsch behandelt worden zu sein und Sie dadurch einen Schaden erlitten haben, sollte möglichst schnell mit der Beweissicherung für eine außergerichtliche Einigung oder einen späteren Prozess begonnen werden.
Vergessene OP-Nadel - Anspruch auf Schmerzensgeld?
Patienten haben bei ärztlichen Behandlungsfehlern einen Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz. Für die Höhe der Bemessung dieser Ansprüche stellt man auf Schmerzensgeldtabellen ab, welche zwar nicht verbindlich, aber eine gute Orientierungshilfe sind. Doch wie sieht es mit atypischen Behandlungsfehlern aus?
Anlass dieser Fragestellung ist ein Fall, zu dem ein Urteil des OLG Stuttgart erging. In diesem musste sich eine Frau aus Aalen einer Nierensteinoperation unterziehen. Dafür suchte sie sich das Bundeswehrkrankenhaus in Ulm aus. Zwar ist die OP gut verlaufen, doch was der Patientin nach zwei Monaten mitgeteilt worden ist, schockierte diese: Während der Operation hat das OP-Team versehentlich eine fast zwei Zentimeter lange Nadel im Lendenmuskel der Patientin vergessen. Dies stellte sich erst bei der Röntgennachuntersuchung heraus. Den Ärzten nach könne man die Nadel nicht entfernen, da die Operation dazu viel zu riskant sei.
Geburtsschadensrecht – Ärzte schneiden Baby bei Kaiserschnitt ins Gesicht
Stellt die Geburt eines Kindes doch eigentlich ein so wunderbares und glückseliges Ereignis dar, so kann es dennoch zu diversen (Geburts-)Fehlern kommen. Im Regelfall werden Gefahren während der Schwangerschaft und bei der Geburt rechtzeitig von den Ärzten erkannt. Und dennoch kann es vorkommen, dass es aufgrund mangelnder Organisation, fehlerhafter Patientenaufklärung oder grober Behandlungsfehler zu Geburtsschäden des Kindes und der Mutter kommt. Der „geburtshilfliche Schadensfall“ ist für betroffene Familien ein gravierender, alles dominierender Schicksalsschlag, der Auswirkungen auf sämtliche Bereiche des familiären und beruflichen Lebens haben kann.
So haben Ärzte Anfang Februar in einem Krankenhaus in Kyshtym (Russland) bei einem Kaiserschnitt dem Neugeborenen versehentlich ins Gesicht geschnitten. Unterhalb des rechten Auges hatte das Baby eine lange Schnittwunde. Die unglaubliche Begründung der Ärzte: Das Baby habe sich bei der Geburt zu sehr bewegt. Dabei wollte die junge Mutter ihr Baby ursprünglich sogar auf natürlichem Weg zur Welt bringen. Doch die Ärzte rieten ihr zu einem Kaiserschnitt, da sich das Baby im Mutterleib gedreht hatte. Die Mutter habe zunächst eine Periduralanästhesie (PDA) erhalten. Nachdem diese Teilnarkose aber nicht gewirkt habe, hätten die Ärzte die Kaiserschnitt-OP unter Vollnarkose durchgeführt. Dabei haben die Ärzte dem Kind an der rechten Wange einen großen Schnitt zugefügt.