Fehler bei der Notaufnahme
Akute Schmerzen, Ohnmacht, insbesondere bei „unklaren Symptomen“ enden oftmals in der Notaufnahme. Das Erstpersonal und die Ärzte fragen oft viel, aber vergessen nicht selten die Frage, welche Medikamente der Patient in den letzten Tagen zu sich genommen hat. Eine Anfang 2018 veröffentlichte Studie über die Ursachen von Notaufnahmen kam bei 6,5 % aller Fälle zu dem Ergebnis, dass unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW-Verdachtsfälle) die Ursache für die Einlieferung waren. Danach gefragt wurde in weitaus weniger Fällen, so dass die Ursache erst sehr viel später bekannt wurde.
Falsches Bein: Verwechslung von Körperteilen bei einer Operation
In Deutschlands Krankenhäusern und Arztpraxen ist es im Jahr 2022 zu 2696 Behandlungsfehlern gekommen. Die Daten sind jedoch wenig repräsentativ. Experten sind sich sicher: Die Dunkelziffer ist deutlich höher. Die Behandlungsfehler passieren in jedem Fachbereich. Genauer:
-30,0 % (3.960 Fälle) Orthopädie und Unfallchirurgie
-12,2 % (1.599 Fälle) Innere Medizin und Allgemeinmedizin
-9 % (1.143 Fälle) Frauenheilkunde und Geburtshilfe
-8 % (1.133 Fälle) Allgemein- und Viszeralchirurgie
-8 % (1.006 Fälle) Zahnmedizin
-6 % (834 Fälle) Pflege
-26 % weitere Fachgebiete
Hierunter fallen vermasselte Operationen, übergangene Knochenbrüche, beschädigte Implantate und verwechselte Körperteile, sowie Medikamente. Zwei Drittel der Schäden sind nur vorübergehend. Ein Drittel der entstandenen Schäden ist jedoch dauerhaft.
Doch wie konnte das passieren?
Impfschaden-Klage gegen AstraZeneca abgewiesen
Das Landgericht Mainz hat eine Schadensersatzklage auf Schmerzensgeld in Höhe von € 150.000,00 einer vermeintlich Impfgeschädigten abgewiesen. Zum einen sind Klagen wegen Impfschäden oftmals nicht kausal nachweisbar, dass beispielsweise wie hier die Taubheit des Ohres im Nachgang die Ursache in der Impfung hat.
Zum anderen stellt sich oftmals die Frage, ob – wenn sich ein Risiko verwirklicht hat – man auf dieses Risiko seinerzeit hätte hinweisen müssen. Das ist in der Regel nur dann der Fall, wenn dies nach gesicherten wirtschaftlichen Erkenntnissen oder in einem bestimmten Risikospektrum vor Verabreichung der Impfung geboten war.
Betäubungen, die ein Zahnarzt durchführt können unter Umständen unzulässig sein
Zu neudeutsch: Sedierungen durch den Zahnarzt könnten im Einzelfall rechtswidrig sein
Um langwierige Zahnbehandlungen und Operationen für ihre Patienten angenehmer zu gestalten, greifen Zahnärzte neben lokaler Anästhesie gerne auch zu bewusstseinsbetäubenden Sedierungsmitteln. Dies ist sicher auch oft im Interesse des Patienten, insbesondere bei Angstpatienten, kann aber auch zu schwerwiegenden Behandlungsfehlern führen, die einen Haftungsfall des Zahnarztes auslösen können. Insbesondere die intravenöse Gabe von Schlafmitteln muss streng kontrolliert und überwacht werden, was bei einer Zahnarztbehandlung durch den Zahnarzt nur schwer gewährleistet werden kann.
Zwar gibt es zu jedem Betäubungsmittel eine Angabe, wie es im Verhältnis zum Körpergewicht zu verabreichen ist. Aber man muss beachten, dass die reine Relation zum Körpergewicht keine sichere Sedierung gewährleisten kann. Zu beachten ist auch, dass eine Sedierung grundsätzlich auch von einem Zahnarzt durchgeführt werden darf. Das Versetzen in eine Narkose bleibt aber dem sogenannten Anästhesisten vorbehalten.
Klagen wegen Impfschäden nach Corona-Impfung
Sie sind keine Corona-Leugner und keine Querdenker. Sie hatten nur Gesundheitsprobleme, nachdem sie eine Corona-Impfung über sich haben ergehen lassen.
Öffentlich wirksam verklagt ein Herr Dietmar S. die Firma Biontech auf € 150.000,00, weil er nach einer Corona-Impfung auf einem Auge das Augenlicht verlor. Das Uni Klinikum Tübingen diagnostizierte einen Augeninfarkt durch verstopfte Venen. Dietmar S. gibt dem Impfstoff Comirnaty die Schuld und hat vor dem Landgericht Rottweil Klage erhoben. Mündliche Verhandlung ist im Juli diesen Jahres anberaumt.