Krankenhausbetreiber schuldet bei nicht rechtzeitiger Aufklärung Schadenersatz
RA Rafael Fischer
| Arzthaftungsrecht
Wird ein Patient nicht rechtzeitig vor einer Operation über die Risiken aufgeklärt, muss ihm der Krankenhausbetreiber im Fall eines Schadeneintritts Ersatz leisten. Diese Klarstellung traf das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz im Fall eines Patienten, der wegen Schmerzen die Ambulanz eines Krankenhauses aufgesucht hatte. Am nächsten Tag wurde er in dem Krankenhaus operiert.