In Missouri wurde Kevin Strickland nach über 43 Jahren Haft in einem Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen. Er saß seitdem er 20 Jahre alt war im Gefängnis für einen angeblichen Dreifachmord, den er – wie sich später herausstellte – gar nicht begangen hatte. Der damalige Schuldspruch basierte allein auf der Aussage eines Augenzeugens. Konkret wurde Strickland vorgeworfen, er habe die Opfer zunächst gefesselt und dann durch tödliche Schüsse ermordet. Es gab nur eine Person, die überlebte: Die Zeugin, die Strickland belastete. Doch die Frau zog später ihre Aussage zurück, dass sie Strickland als einen der vier Täter identifizieren kann. Auch zwei tatsächliche Täter, die für den Dreifachmord verurteilt wurden, sagten aus, dass Kevin Strickland mit ihnen nicht gemeinsame Sache gemacht hat und benannten sogar andere Personen. Zudem hatte Strickland sogar ein Alibi. Trotz dieser Faktenlage wurde er dennoch von der Jury damals für schuldig befunden.

Nun wird er – im Alter von 62 Jahren – endlich für unschuldig erklärt und kommt frei.

 

Solche Fälle sind dem deutschen Rechtssystem leider auch nicht fremd. So gab es beispielsweise in Bayern einen Fall, in dem ein Ehemann von seiner damaligen Ehefrau wegen angeblicher Körperverletzung angezeigt wurde. Die Richter kamen zu dem Entschluss, dass der Mann schuldig sei. Und nicht nur das, sie verfrachteten ihn aufgrund eines angeblich erkannten „paranoiden Gedankensystems“ in eine Psychiatrie. Der Mann musste daraufhin mehr als sieben Jahre in der geschlossenen Psychiatrie verbringen, bis er endlich freikam.

Ob Herr Akif Pirinçci ein Rechtspopulist ist, war bis zu den Recherchen für diesen Artikel hier nicht bekannt. Insbesondere sind die Bücher noch nie Zeitvertreib geworden. Ein Buch das den Untertitel „der irre Kult um Frauen, homosexuell und Zuwanderer“ trägt, lässt miesen Populismus vermuten. Das Auftreten und der Grund für die Verurteilung scheinen aber typisch für Rechtspopulisten zu sein. Diese sind gerade gegenüber Dritten und insbesondere auch gegenüber Frauen nicht selten übergriffig. Einer der bekanntesten Rechtspopulisten der letzten Jahre ließ sich ja auf einer Busfahrt in einem Interview zur Glorifizierung seiner Person hinreißen: „Wenn du ein Star bist, dann lassen sie dich. Du kannst alles machen, ihnen an die Muschi fassen. Alles“. Dieses Interview hätte Donald Trump beinahe die Wahl gekostet. Aber nur beinahe.

Akif Pirinçci hat ein Foto von Luisa Neubauer nach Darstellung des Volksverpetzers dazu gepostet: „Ja, würde ich sofort ficken, auch wenn ich mir danach stundenlang das Klima-Zeug anhören müsste“.

Pirinçci ist für diese Entgleisung sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich verurteilt worden. Pirinçci kündigte zwischenzeitlich an, in Berufung gehen zu wollen. Das Urteil sei „total unverhältnismäßig“ und „eine juristische Komödie“. Den Post habe er nur „ironisch“ gemeint. 

In Ihrer aktuellen Online-Ausgabe berichtet das Manager-Magazin.de, dass Volkswagen in den USA eine empfindliche Niederlage erlitten hat. Der oberste Gerichtshof soll es zwischenzeitlich abgelehnt haben, Anträge von VW und Bosch aus der Vorinstanz anzuhören und zu bewerten. Dies macht den Weg frei für weiteren Schadensersatz, der Volkswagen in den USA bereits 32 Milliarden Euro gekostet hat. Das Manager Magazin vermutet, dass die Summe nochmals empfindlich steigt.

Wieder werden im Schutzbereich von speziellen Kindereinrichtungen Übergriffe und sexueller Missbrauch gegenüber Kindern laut. Mitten in Deutschland. Die Staatsanwaltschaft Augsburg ermittelt. Man kann jetzt schon vorhersagen, wie bei all den anderen Skandalen, wird das aufgedeckte Ergebnis die Vorstellung des einzelnen Missbrauchs bei Weitem übersteigen. Die Schänder der Kinder sind leider viel zu oft Internaten, kirchlichen und karitativen Einrichtungen "heimisch" und jetzt sogar auch in den Kinderdörfern. Wo Kinder schutzlos sind, sind widerwärtige Erwachsene nicht fern, oftmals in Kutte oder jetzt hier als „Dorfmutter“.

Es ist zu wünschen, dass die Aufklärung zügig und rückhaltlos erfolgt und schnell mit den Straftätern abgerechnet wird.

Was Geschädigte wissen sollten:

Stellt die Post ein ersichtlich fristgebundenes Schreiben trotz vereinbarter Lieferfrist zu spät zu, kann der aus der verspäteten Zustellung entstehende Schaden ersatzpflichtig sein.

 

Das hat das Oberlandesgericht Köln (OLG) im Fall einer Frau entschieden, die am 29.09.2017 ein Schreiben an ihre ehemalige Arbeitgeberin verfasst hatte. Darin machte sie Abgeltungsansprüche in Höhe von über € 20.000,00 für Urlaub geltend, den sie wegen Schwangerschaft und Elternzeit nicht hatte nehmen können. Aufgrund einer Klausel im Arbeitsvertrag musste sie diese Ansprüche bis spätestens 30.09.2017 geltend machen. Das an die ehemalige Arbeitgeberin adressierte Schreiben enthielt nicht den Zusatz, dass es sich bei der Adressatin um eine GmbH handelt. Die Klägerin gab es am Freitag, dem 29.09.2017, zur Zustellung auf. Sie wählte die Versandmethode „Expresszustellung mit dem Zusatzservice Samstagzustellung“. Nach einem erfolglosem Zustellungsversuch am 30.09.2017 wurde es letztlich erst am 04.10.2017 zugestellt. Die ehemalige Arbeitgeberin der Frau berief sich deshalb auf eine verspätete Geltendmachung der Ansprüche und zahlte nicht. Den ihr dadurch entstandenen Schaden machte die Frau nun gegen die Beklagte, die Deutsche Post AG, geltend.