Um eine Haftstrafe im Strafprozess zu erhalten, hat Rupert Stadler bzw. seine Anwälte mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft einen Deal abgeschlossen. Im Falle eines Geständnisses erfolgt keine Haftstrafe über zwei Jahre und damit noch im Bewährungsrahmen.

 

Obwohl Rupert Stadler bis zuletzt seine Unschuld beteuert hat, hat er schließlich im Strafprozess ein Geständnis abgelegt, dass kein richtiges Geständnis ist. Er will angeblich nicht gewusst haben, dass Fahrzeuge manipuliert worden und dadurch Käufer geschädigt worden sind. Er hat es aber „als möglich erkannt und billigend in den Kauf genommen“. Die Staatsanwaltschaft hat dies offensichtlich akzeptiert. Die Formulierung von Stadler ist so gewählt, dass man ihn auf dem ersten Schritt nicht persönlich in die Haftung nehmen kann.

Das FG Baden – Württemberg hat entschieden, dass jeder Kläger, der einen Anspruch auf Schmerzensgeld nach Art. 82 DGSVO begehrt, die den Anspruch begründende Verletzung nachweisen muss.

Der Kläger verlangt Schmerzensgeld aufgrund der versehentlichen Übersendung privater Unterlagen an einen Dritten durch das zuständige Finanzamt für seine Einkommenssteuerveranlagung.

Wenn COVID-19 keine natürliche Entstehung hatte, also das/der Virus keine natürliche Entstehung hatte, indem er „einfach so“ vom Tier auf den Menschen übergesprungen ist. Als gängige Ursache gilt bislang, dass das Virus Ende 2019 von einer auf dem Huanan Seafood Market (in Wuhan) verkauften Tierart auf den Menschen überging. Die Erreger finden sich in Fledermäusen. Sie stehen dort aber auf keinem Speisezettel. Ist das Ganze nur ein Narrativ? Ist es wirklich nur Zufall, dass sich nach diversen Berichten sogar in der Nähe des Marktes ein virologisches Labor befindet, das mit Erregern der Fledermaus hantiert hat? Chinesische Forscher hatten mit Unterstützung von US-Experten in Fledermausviren neue Proteine eingebaut, die bewirkten, dass sich die Viren besser vermehren konnten. Diese Versuche sollen zum Teil im Virologischen Institut in Wuhan (WIV) stattgefunden haben.

 

Prima facie spricht dieser Umstand eher für einen Laborunfall als die „Markt Genese“. Als die Weltgesundheitsorganisation WHO auf Ursachenforschung ging, durch eine eingesetzte Faktenfindungskommission, durfte man, nach Mitteilung des Focus-Magazins, nicht einmal die „richtigen“ Laboratorien besichtigen. Es wird offensichtlich gemauert, was im Schadensersatzrecht grundsätzlich zu einer Beweislastumkehr führt.

Für Schockschäden in Folge der Verletzung naher Angehöriger besteht jetzt auch dann ein Schmerzensgeldanspruch, wenn die psychische Beeinträchtigung sich in dem erwartbaren psychischen Rahmen bewegt.

 

Bisher konnte einen Schockschaden nur ein naher Angehöriger dann geltend machen, wenn bei einer Verletzung oder dem Tod eines nahen Angehörigen das Leiden für das Schockopfer ungewöhnlich groß war und über das normale Maß hinaus geht. In dem vom Bundesgerichtshof nun entschiedenen Fall, hat das Gericht zudem psychische und physische Beeinträchtigungen gleichgestellt. Das Schockopfer hat damit einen eigenen Anspruch.

 

In dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall, klagte ein Vater gegen einen Täter, der die Tochter des Vaters mehrfach sexuell missbraucht hatte. Beim Vater stellten sich tiefgreifende depressive Verstimmungen ein, die behandlungsbedürftig waren. Der Vater war auch über längere Zeit krankgeschrieben.

 

Der Bundesgerichtshof hat dem Vater nun wegen dessen erlittener psychischer Qualen ein Schmerzensgeld i.H.v. € 4.000,00 zuerkannt.

Nach dem Landgericht Landshut und Landgericht Verden ist die Adam Opel GmbH aktuell auch vom Landgericht Ravensburg auf Schadensersatz verurteilt worden. Konkret ging es um einen Insignia 2.0. Der dort verbaute Motortyp „B 20“ findet sich auch im Cascada und im Zafira. Neben dem Thermofenster seien in dem Fahrzeug drei weitere Abschalteinrichtungen verbaut worden.