Mitte Juni hatte auf dem Gardasee ein deutscher Motorboot-Fahrer nachts ein anderes Boot gerammt, deren Insassen danach tot waren. Der Unfallverursacher soll weitergefahren sein, ohne sich um die Opfer zu kümmern. Seiner Darstellung nach hat er den Unfall nicht bemerkt. Der Urlauber ist zwischenzeitlich zurück nach Deutschland gereist. Die italienischen Medien haben in den letzten Tagen Videosequenzen gezeigt, aus denen ersichtlich ist, wie der Deutsche beim Anlegen des Bootes ins Wasser fällt. Es wurde die Vermutung geäußert, dass er zum Tatzeitpunkt ziemlich betrunken war.

 

Die italienische Staatsanwaltschaft hat zwischenzeitlich einen europäischen Haftbefehl erwirkt. Es stellt sich nun die Frage, ob Deutschland den mutmaßlichen Täter, der Deutscher ist, nach Italien ausliefert.

Rupert Stadler kommt bei Gericht und in der Öffentlichkeit nicht gut rüber. Je mehr Verhandlungstage vergehen, desto mehr fragt man sich, wie es Stadler „vom Bauernbua zum Audi-Chef“ (Überschrift der „tagesschau“) geschafft hat. Wenn man den Prozess verfolgt und sich Rupert Stadler anhört, wäre aus der Nachbetrachtung es besser gewesen wäre, er wäre ein Bauernbua geblieben. Denn als Rupert Stadler noch der Herr der vier Ringe war, verkaufte der Konzern viele Diesel-Audi mit Schummel-Software. Stadler sieht sich in diesem Zusammenhang bislang als Opfer. Wenn es darauf ankommt, hat er Erinnerungslücken. Außerdem sei er von seinen eigenen Leuten getäuscht worden, erkennt die Süddeutsche Zeitung als die tragende Verteidigungslinie Stadlers: Es wird die Schuld auf andere geschoben.

Das Amtsgericht Frankfurt a. M. hat gegen eine Frau einen Strafbefehl wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte erlassen, weil diese anlässlich einer Polizeikontrolle einen der prüfenden Beamten bewusst und absichtlich angehustet hat. Die Frau hat eine Geldstrafe in Höhe von 1.440,00 € erhalten.

Erst ein DNA-Abgleich 2014 wies nach, dass die beiden Brüder McCollum und Brown als Teenager zu Unrecht des Mordes verurteilt wurden. Die Todesstrafe wurde seinerzeit in eine lebenslange Haft umgewandelt bis 30 Jahre später die tatsächliche Auflösung kam.

 

Jeder der Brüder erhält nun 31 Millionen Dollar Schadensersatz (für jedes Jahr der Gefangenheit sowie 13 Millionen an zusätzlicher Strafschadensersatz).

 

Wären die Täter in Deutschland verurteilt worden und wäre dort die lebenslange Haft über 30 Jahre abgesessen worden, würde auch das deutsche Gesetz einen Schadensersatz bereit halten, aber erheblich geringere Beträge.

 

Seit 2020 beträgt die Haftentschädigung pro Hafttag 75,00 EUR (der Deutsche Anwaltverein hatte mindestens 100,00 EUR gefordert). Im Jahr macht das 27.375,00 EUR (75,00 EUR x 365). Über einen Zeitraum von 30 Jahren entstehen damit gerade einmal lächerliche 821.250,00 EUR zusammen. Wäre in Deutschland ein verpfuschtes Menschenleben nur so viel wert?

Die Prozessordnung sieht bislang vor, dass ein Strafverteidiger nach Eingang der Urteilsgründe einen Monat Zeit hat, um die Revision zu begründen. Diese Frist ist nicht verlängerbar. Die Praxis zeigt, dass diese Frist in Großverfahren praktisch zu kurz bemessen ist. Im sog. NSU-Urteil umfasst das Urteil selbst 3.025 Seiten. Das Verhandlungsprotokoll umfasst nochmals ca. 11.300 Seiten. Man ahnt es schon: In der Praxis ist bei einer solchen Fülle eine ordentliche Revisionsprüfung und Fassung der Begründung eigentlich nicht seriös durchführbar.