WLAN-Anschlussinhaber entlastet
Der Inhaber eines WLAN-Anschlusses ist nicht unbedingt Störer nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes. Gemeinhin gilt als Störer, „wer – ohne Täter oder Teilnehmer zu sein – in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung des geschützten Rechts beiträgt“. Das ist grundsätzlich dann der Fall, wenn jemand einen Internetzugang bereithält, von dem aus Dritte illegal Filme, Musikstücke oder Computerspiele zum Download anbieten oder selbst herunterladen. Der eigene Netzanschluss darf grundsätzlich nicht dazu benutzt werden, um Rechtsverletzungen zu begehen.
Zahlungsansprüche des Günther Wismach zurückgewiesen
Ein Günther Wismach versendet von Leipzig aus zurzeit massenhaft Abmahnungen an Webseitenbetreiber. Sein Vorwurf ist, dass die Adressaten auf ihren Seiten sogenannte „nachladbare Schriften“ verwenden von Goggle Fonts. Durch die Anwendung dieser Technik würden seine Persönlichkeitsrechte beeinträchtigt werden. Ihm stünde daher ein Schadensersatz zu in Höhe von € 300,00 (pauschal). Wir haben diese Abmahnungen für mehrere unserer Mandanten überprüft und kommen zu dem Ergebnis, dass die Abmahnung in keinem einzigen Fall gerechtfertigt ist.
Wir haben der Forderung schriftlich widersprochen und Herrn Günther Wismach unter Fristsetzung aufgefordert, von seiner Forderung Abstand zu nehmen.
Nachdem Herr Wismach es vorgezogen hat nicht zu reagieren, lassen wir das Geschäftsgebaren des Herrn Wismach nunmehr von der zuständigen Staatsanwaltschaft in Leipzig überprüfen. Wir haben in dem Zusammenhang vorsorglich auch Strafanzeige erstattet.
Über das Ergebnis werden wir berichten.
Wer kennt Nikolaos Kairis Dikigoros? Wer kennt die RAAG-Kanzlei? Und wer ist Herr Wang Yu?
Alle drei Namen machen derzeit mit Massenabmahnungen von sich reden. Angeblich fühlt sich ein Herr Wang Yu (von dem weder die Adresse, Wohnort oder sonst etwas bekannt ist) von Webseitenbetreibern in Deutschland in seinen Rechten verletzt, weil die angeschriebenen Adressaten angeblich sogenannte „nachladbare Schriften“ verwenden von Google Fonts. Vertreten wird Herr Wang Yu von, ja von wem eigentlich? Unterschrieben werden die Abmahnschreiben von einem Nikolaos Kairis Dikigoros aus 40667 Meerbusch. Auf dem Briefpapier ist eine Justitia abgedruckt und es wird im Briefbogen verwendet „RAAG-Kanzlei“. Ein Anwalt in Deutschland ist es jedenfalls nicht. Die Gesellschaft wurde 2020 unter der Bezeichnung ARAG-Inkasso GmbH gegründet und noch imgleichen Jahr in RAAG-Kanzlei umbenannt. Möglicherweise handelt es sich um einen im Ausland zugelassenen Rechtsanwalt, der hier Inkasso-Tätigkeiten durchführt.
All das gilt es herauszufinden.
Deshalb fragen wir an, ob jemand Hintergrundinformationen zu der Firmenkonstruktion oder zu der Tätigkeit oder zu den Personen selbst hat?
Wir sind für jeden Hinweis, am besten über Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! dankbar.
Wer kennt Günther Wismach?
Günther Wismach wohnt nach eigenen Angaben in Leipzig, im Sporergäßchen 4. Von dort aus mahnt er bundesweit die Betreiber von Internetseiten ab, weil sie angeblich auf ihren Seiten „nachladbare Schriften“ von Google Fonts verwenden würden und bei Aufruf der Seite die IP-Daten des Besuchers in die USA übermittelt und dort gespeichert werden. Stimmt nicht, sagt Google Fonts, ist aber in vielen Fällen von vornherein nicht zutreffend.
Günther Wismach verlangt in jedem Einzelfall von den Empfängern seiner Schreiben einen Schadensersatz in Höhe von € 300,00 pauschal. Wir denken, dass es sich hierbei um unzulässige Massenabmahnungen handelt und dass das möglicherweise sogar als gewerbsmäßige Erpressung strafbar sein könnte. Im Fall Günther Wismach haben wir noch keine Strafanzeige erstattet, recherchieren aber.
Abmahnanwalt Kilian Lenard kassiert Strafanzeige(n)
Die neuste Abmahnwelle in Deutschland erweckt den Anschein, dass die Initiatoren (Rechtsanwalt Kilian Lenard und Samir Martin Ismail) schnelles Geld machen wollen.
Wir hatten bei den beiden Herren angefragt, wie seriös ihre Abmahnungen sind. Antwort: keine. Äußere Umstände: bedenklich. Namens und mit Auftrag eines Mandanten haben wir daher Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Berlin erstattet.
Das dortige Aktenzeichen lautet:
272 Js 5915/22
bei der
Staatsanwaltschaft Berlin
Turmstraße 91
10559 Berlin.
Unsere Strafanzeige haben sich schon eine Reihe Geschädigte angeschlossen.