Was wird sinnvollerweise in einem Ehevertrag geregelt?
Viele Ehepaare brauchen eigentlich keinen Ehevertrag, denn die Gesetzeslage regelt den Durchschnittsfall, der auf die Lebenssituationen vieler Paare bestens passt. Es können jedoch finanzielle Grundkonstellationen gegeben sein oder veränderte Lebenssituationen, die ggf. zu einem späteren Zeitpunkt einen Ehevertrag erfordern. In einem solchen Ehevertrag kann und sollte u. U. geregelt sein:
Auch wenn das Kind den Umgang mit dem Vater ablehnt, hat es Anspruch auf Unterhalt
Auch wenn das volljährige Kind jeglichen Kontakt zu seinem getrenntlebenden Vater ablehnt, verwirkt es seinen Unterhaltsanspruch nicht. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt a. M. entschieden.
Es müssten, so die Richter, weitere Umstände hinzukommen, die das allgemeine Verhalten als schwerwiegendes Fehlverhalten erscheinen lassen. Als Beispiel nannte das OLG zusätzlich schwere Beleidigungen. Indem entschiedenen Fall war ein solches Verhalten jedoch „nicht ansatzweise erkennbar“. Außerdem habe der Vater bis kurz vor der Volljährigkeit der Tochter über einen Zeitraum von mehr als 10 Jahren keinen Kontakt zu ihr gesucht.
Studie: Was passiert mit der Immobilie nach der Trennung?
Mögliche Konsequenzen für die gemeinsame Immobilie bei einer Scheidung müssen vor der Anschaffung bedacht werden. Doch daran wollen beim Kauf nur die Wenigsten denken. 75 Prozent der Befragten haben dies weder gedanklich durchgespielt, noch vertraglich beispielsweise in Form eines Ehevertrags festgehalten. Was also tun mit der gemeinsamen Immobilie, wenn das Zusammenleben gescheitert ist?
Scheidung hat Hochkonjunktur. 2015 wurde in Deutschland etwa jede dritte Ehe geschieden. Viele Paare schaffen es noch nicht einmal bis ins verflixte siebte Jahr. Wenn die Ehe scheitert, wird die gemeinsame Wohnung oder das Haus oft zum Streitpunkt und zur Kostenfalle.
Anfechtungsfrist für den leiblichen Vater
Wann erhält der mutmaßliche (leibliche) Vater die für den Beginn der Frist zur Anfechtung einer Vaterschaft entscheidende Kenntnis von Umständen, die gegen die Vaterschaft des rechtlichen Vaters sprechen? Das Oberlandesgericht Hamm hat hierzu entschieden: Er erhält sie bereits dadurch, dass er in der Empfängniszeit Geschlechtsverkehr mit der Mutter hatte und das Kind eine ihm zum Zeitpunkt der Geburt bekannte Fehlbildung infolge eines Erbdefekts aufweist, die auch er hat.
Der leibliche Vater hatte die Vaterschaft bis zur Einleitung des Vaterschaftsanfechtungsverfahren nicht anerkannt. Nun verlangte er vergeblich, dass seine Vaterschaft festgestellt wird. Hierzu war er zwar berechtigt. Aber die zweijährige Anfechtungsfrist war schon abgelaufen, was einer Gerichtlichen Anfechtung entgegenstand.
Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres möglich
Eine Ehe kann auch vor Ablauf des Trennungsjahres geschieden werden. allerdings nur ausnahmsweise. Die Voraussetzungen hierfür sind eng auszulegen:
Erforderlich ist danach, dass es für den antragstellenden Ehegatten eine unzumutbare Härte bedeutet, trotz des Getrenntlebens die Ehe auch im Sinne eines bloßen verheiratet seins weiter fortzuführen. Die Gründe müssen dazu in der Person des anderen Ehegatten liegen. In dem vom Oberlandesgericht Düsseldorf entschiedenen Fall sahen die Richter die Voraussetzungen als erfüllt an. Die Antragstellerin habe glaubhaft gemacht, dass der Antragsgegner nach einem Gewaltexzess und der darauf getroffenen Regelungen zur Überlassung der Ehewohnung und zu einem Näherungs- und Kontaktaufnahmeverbot weiterhin in bedrohlicher Weise den Kontakt zu ihr gesucht hat. Daher sei es nicht verfrüht, das Scheidungsverfahren schon vor Ablauf eines Jahres nach der Trennung einzuleiten.