Es gehört zu den Mieterpflichten, Besichtigungen durch Kaufinteressenten einer Wohnung zu ermöglichen.

 

Ein Mieter kann – auch wenn er beruflich eingebunden ist – für die Präsenz bei einer Besichtigung keine Aufwandsentschädigung von beispielsweise € 75,00 je angefangene Stunde verlangen. Das hat das Amtsgericht Landsberg entschieden.

Droht ein Mieter einem Mitmieter mit einem Verbrechen (Abschneiden von Körperteilen), berechtigt dies den Vermieter zu einer außerordentlichen fristlosen Kündigung.

Das musste sich ein Mieter vor dem Amtsgericht Frankfurt a.M. sagen lassen. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass der Vermieter nicht hinnehmen müsse, dass ein Mieter sich eklatant gegen die Rechtsordnung verhält und somit nachhaltig den Hausfrieden stört.

[Q: Amtsgericht Frankfurt a.M., Urteil vom 26.3.2015, 33 C 3506/14, wcr 08/2015]

Der Mieter hat einen Anspruch auf Nachweis einer gesetzeskonformen Anlage der Kaution. Bis zum Nachweis steht ihm ein Zurückbehaltungsrecht an der laufenden Miete zu.

Wegen einer Überwachungskamera im Weihnachtsbaum und Zahlungsrückstand wurde einer 96 Jahre alten Bewohnerin eines Pflegeheims der Heimvertrag gekündigt. Das Landgericht München I wies nun jedoch die Räumungsklage des Heimbetreibers gegen die Bewohnerin ab, da die Kündigung nicht gerechtfertigt war. Der Sohn der Bewohnerin, der auch als deren Betreuer bestellt ist, hatte Ende Dezember 2004 im Pflegezimmer seiner Mutter einen Tannenbaum aufgestellt, in dem er eine Kamera versteckte, um die Pflege seiner Mutter zu kontrollieren.

Vermieter muss nicht jede Farbgestaltung beim Auszug der Mieter dulden.

 

Dass man sich über Geschmack eben doch streiten kann, mussten zwei ehemalige Mieter vor dem Amtsgericht Augsburg erfahren. Rund vier Jahre lang hatte das Pärchen in einer Mietwohnung gewohnt. Vor dem Einzug des Pärchens hatte der Vermieter die Wohnung weiß gestrichen. Diese war den neuen Mietern dann wohl zu eintönig, denn stilsicher strichen die beiden Mieter die Wohnung in bunten Farben. Die dominierenden Farben waren grellgrün, gelb und rosa. Beim Auszug der Mieter strichen diese dann zwar die Küche wieder in Weiß, der Rest der Wohnung blieb jedoch in diesem farbenfrohen Zustand.