USA - das Land der unbeschränkten Rechtsprechung: Liebhaber muss Ehemann entschädigen
Weil nach 12 Jahren die Ehe gescheitert ist, hat ein Ehemann den Liebhaber verklagt und Schadensersatz in Höhe von 750.000 $ zugesprochen bekommen. In North Carolina (und in fünf weiteren US-Bundesstaaten) ist dem Ehepartner erlaubt, einen Störenfried zu verklagen. Das entsprechende Gesetz entstand in einer Zeit, als Frauen noch als Besitz ihres Ehemannes galten.
Gerichtliche Billigung von Umgangsregelungen
Ist eine Umgangsregelung beim Familiengericht anhängig, so kommt erst dem Billigungsbeschluss durch das Familiengericht die verfahrensabschließende Wirkung zu. Dies folgt daraus, dass das Familiengericht auch im Falle einer Einigung der Eltern dennoch eine abweichende Regelung treffen kann, wenn die von den Eltern getroffene Vereinbarung dem Kindeswohl widerspricht (§ 156 Abs. 2 FamFG). Deshalb schließt erst der Billigungsbeschluss das Verfahren ab.
Neue Beziehung verwirkt nicht unbedingt den Anspruch auf Kindesunterhalt
Eine unverheiratete Kindesmutter verliert nicht den Anspruch auf Unterhalt, wenn sie eine neue feste Beziehung eingeht (OLG Frankfurt am Main, 2 UF 273/17). Nach dem Gesetz kann der Unterhaltsanspruch zwar verfallen, wenn der Berechtigte in einer verfestigten Lebensgemeinschaft lebt dieser von Wirkens Paragraf gilt jedoch nur für geschiedene Eheleute. Hier hatte sich das unverheiratete Paar schon vor der Geburt des Kindes getrennt.
Anstatt Befangenheitsantrag gegen einen Verfahrensbeistand die Ungeeignetheit nachweisen
In Kindschaftssachen hat das Familiengericht einen geeigneten Verfahrensbeistand zu bestellen, soweit dies zur Wahrnehmung der Interessen des Kindes notwendig ist. Zuweilen sorgt ein Verfahrensbeistand insgesamt oder zumindest bei einer Seite zum Unbehagen. Nicht selten wird dann der Antrag wegen Besorgnis der Befangenheit gestellt.
Wer muss bei Scheidung/Trennung die Miete weiter bezahlen?
Für die Frage, wer für die Miete aufkommen muss, wenn eine Ehe geschieden oder ein Paar sich trennt und der eine auszieht, ist zunächst nur entscheidend, wer den Mietvertrag unterschrieben hat, nicht jedoch, wer in der Wohnung bleibt oder wer von beiden ausgezogen ist. Der „Vertrags-Partner“ schuldet die Miete unabhängig davon, ob er in der Wohnung selbst wohnt. Wenn beide Beziehungspartner den Mietvertrag unterzeichnet haben, haften auch beide weiter. Jeder muss für die gesamte Miete einstehen. Der Ex-Partner hat keinen Anspruch darauf, dass er nur mit der Hälfte „gerade stehen“ muss. Der Vermieter kann sich als Mietschuldner beide aussuchen oder den, den er will.