Am 24. Januar 2021 < https://www.lawinfo.de/index.php/33-ausgewaehlte-rechtsgebiete/verkehrsrecht/823-das-auto-als-zeuge-wenn-das-eigene-auto-gegen-den-fahrer-aussagt > berichteten wir unter dem Artikel „Das Auto als Zeuge: wenn das eigene Auto gegen den Fahrer aussagt“, was sich für viele nach Utopia anhörte. Jetzt hat das Oberlandesgericht Frankfurt genau diese Praxis erlaubt. Zunächst einmal nur im Rahmen von Strafverfahren. Nach dem OLG Frankfurt im Rahmen von strafrechtlichen Ermittlungen, darf das Navi im Fahrzeug ausgewertet werden. Durch GPS-Standortdaten wird von dem Fahrzeug regelmäßig ein Bewegungsprotokoll angefertigt. Die letzten mehrere tausend Kilometer sind regelmäßig abrufbar. §100 k StPO erlaubt den Ermittlungsbehörden seit Ende letzten Jahres auf bestimmte Nutzungsdaten zuzugreifen, dazu gehören auch die von einem Auto gesammelten Standortdaten. Das bedeutet: wenn du Pech hast, verrät dich dein Auto.
Ob in der weiteren Rechtsentwicklung dann auch zusätzlich gespeicherte Daten ausgelesen werden dürfen wie Einschätzungen zur Müdigkeit, wie oft der Fahrer geblinkt oder gerade nicht geblinkt hat, bevor er über eine Kreuzung gefahren ist oder welche Sitzeinstellung das Fahrzeug wann hatte ist noch nicht offen. Wir kommen Utopia aber schon ein Stück näher.