Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) hat sich jüngst auf Tesla eingeschossen und wirft dem Konzern irreführende Werbung zur CO²-Emmisionen vor. Der Bundesverband hat deswegen sogar jetzt beim Landgericht Berlin Klage eingereicht.

 

Aber nicht nur deswegen.

 

Die Tesla-Modelle verfügen seit geraumer Zeit über einen sog. „Wächtermodus“. Damit wird per Kamera die Umgebung von geparkten Fahrzeugen überwacht. Dies ist im Grunde genommen nur zulässig, wenn andere Verkehrsteilnehmer und Passanten dem vorher zustimmen. Wer einen Tesla fährt und dann den Wächtermodus nutzt der riskiert ein empfindliches Bußgeld. Tesla klärt seine Kunden aber gar nicht darüber auf, dass der Einsatz dieser Überwachungsmethodik unzulässig ist.

 

Nach Qualitätsmängeln macht Tesla jetzt auch Schlagzeilen wegen „Rechtsmängeln“.

 

[LG Berlin, Verfahren 52 O 242/22]