Am 17. September 2021 hat in Wien der erste Prozess gegen die Republik Österreich begonnen. Es klagen die Hinterbliebenen eines Österreichers, der aufgrund der unkoordinierten und chaotischen Abreise aus Ischgl sich angesteckt hat und dann gestorben sein soll. Schadensersatzklage umfasst Schmerzensgeld, Beerdigungskosten und weitere Schadenspositionen. Die Kläger werfen den Behörden vor, zu spät auf die ersten bekanntgewordenen Infektionen reagiert zu haben.
Auffallend ist, dass die Republik Österreich gleich zu Beginn des Prozesses jede einvernehmliche Lösung oder auch nur die Führung von Vergleichsverhandlungen abwies, weil die Behörden zu Beginn der Pandemie mit dem damaligen Wissen ausreichend gehandelt hätten. Die Aufarbeitung durch Zeitzeugen und Presse liefern ein anderes Bild. Obwohl Ischgl von dem grassierenden Corona-Virus gewarnt war, wurde nur zögerlich reagiert, um noch die „Ski-Woche“ mitzunehmen. Mit fatalen Folgen: Ischgl gilt als Keimzelle für die Verbreitung von Covid-19 in Europa. Bereits für die nächsten Wochen ist ein schriftliches Urteil angekündigt. Die vorsitzende Richterin will alsbald ein erstinstanzliches Urteil verkünden. Weitere wissenschaftliche Gutachten und Anträge auf Vorlage von Behördenprotokollen wie von der Klägerseite gefordert, ließ die Richterin nicht zu.
Sollte die österreichische Justiz den Staat irgendwie schonen, ist zu überlegen, ob geschädigte Deutsche in Deutschland klagen können.