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Mit der Beantwortung dieser 13 Fragen können wir für Sie den Antrag stellen:

[1] Firmendaten, also vollständige und korrekte Unternehmensbezeichnung mit Adresse und Inhaber/Vertreter

[2] Wann wurde das Unternehmen gegründet?

[3] Ihre Bankverbindung

[4] Wie haben Sie erfahren , dass Sie von dem Lockdown (ab wann) konkret betroffen sind?

[5] Anzahl der Beschäftigten zum Stichtag 13./25.3.2020 in Vollzeit/Teilzeit und für welche Mitarbeiter wurde Kurzarbeitergeld beantragt?

[6] Höhe des bestehenden oder zu erwartenden Liquiditätsengpasses für drei Monate:

[7] Wurden bereits andere staatliche oder europäische Hilfen zum Ausgleich der jetzt herrschenden Corona-Pandemie beantragt oder bewilligt?

[8] Wie hoch war der Umsatz Ihres Unternehmens im Jahre 2019?

[9] Wie hoch schätzen Sie den Umsatzrückgang derzeit ein?

[10] Haben Sie verderbliche Ware auf Lager?

[11] Wie viel Miete/Pacht bezahlen Sie im Monat für die Unternehmensräume?

[12] Wie hoch sind Ihre monatlichen Lohnkosten und Lohnnebenkosten?

[13] Wie hoch sind Ihre monatlichen Kosten für Versicherungen, Mitgliedsbeiträge, Telekommunikation, etc.

 

Nachweise kann man regelmäßig vorab erbringen per Email und Erklärung der Richtigkeit nachfolgender Unterlagen:

- BWA Vorjahr, insbesondere für die kritischen Monate und aktuelle BWAs

- Verträge, die im fraglichen Zeitraum jetzt nicht zur Umsetzung kommen/kamen

- Nachweis Wareneinkauf

- Mietvertrag

- Kostenaufstellung

 

 

Wir vertreten grundsätzlich nur Unternehmen, die 2019 schon erfolgreich am Markt tätig waren. Eine Antragstellung auf entsprechende Beihilfen könnte auch dann als Subventionsbetrug oder Pensionsbetruges gewertet werden, wenn Sie oder ihr Unternehmen bereits zuvor wirtschaftliche Schwierigkeiten gehabt hat.