Er hatte schon ahnen können, dass die Abmahnabzocke „nach hinten losgeht“. Denn ein Tag vor der Durchsuchung verlor Martin Ismail vor dem Amtsgericht Charlottenburg einen Zivilprozess. Dort stellte das Amtsgericht Charlottenburg fest, dass Herr Martin Ismail als Repräsentant der IG-Datenschutz keinen Anspruch auf Zahlung von € 170,00 hat, obwohl er mit solchen Forderungsschreiben Monate zuvor die ganze Republik überflutet hat.

 

Das Amtsgericht Charlottenburg stellte fest, dass die Abmahnungen des Herrn Ismail grundsätzlich rechtsmissbräuchlich sind, weil er sich über die Abmahnungen als vermeintlich Geschädigter eine Einnahmequelle erschließen will, indem er die Schreiben massenhaft versendet hat.

 

Herr Martin Ismail muss sich darüber im Klaren sein, dass er nun ngrundsätzlich die Kosten sämtlicherr Anwälte zu tragen hat, die seinen Anspruch geprüft und abgelehnt haben. Das werden tausende sein. Ob er das aber bezahlen kann, ist fraglich.

 

[AG Charlottenburg, Urteil vom 20.12.2022, Az. 217 C 64/22]