Weil ein Nachbar im Sommer fast täglich auf seiner Terrasse gegrillt haben soll, wurde er von einem Rentner aus Bad Tölz verklagt und das mit Erfolg.

 

Das Landgericht München hat nun die Grillambitionen des Nachbars stark eingeschränkt. Danach darf er im Monat nur noch 4-mal grillen und am Wochenende nicht an zwei Tagen hintereinander. Anderenfalls droht dem Grillfreund ein Ordnungsgeld.

[ Münchener Merkur https://www.merkur.de/lokales/muenchen/elektrogrill-regeln-muenchen-fruehling-grill-grillsaison-urteil-balkon-bayern-nachbar-zr-92140493.html ]