Richter Dehoust ist bereits 2011 wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt worden
An und für sich ist das nichts Ungewöhnliches. Das Gesetz sieht ja den Ausschluss von Richtern bei Entscheidungen vor, bei denen berechtigte Zweifel an der Unvoreingenommenheit des Richters bestehen. Allerdings ist die Begründung in dem Ablehnungsbeschluss vom 12.05.2011 unter Beteiligung des Richters Dr. Grünberg, der jetzt als Vizepräsident des OVG keinerlei Anlass gesehen hat für Beanstandungen im Hinblick auf eine mögliche Voreingenommenheit des Richters Dehoust.
Damals hat das Gericht die Besorgnis bereits angenommen wegen vorheriger Mitwirkung an einem Gesetzgebungsverfahren. In der Entscheidung vom 12.05.2011 ist ausgeführt:
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Sächsisches OVG generell
Unsere Dienstaufsichtsbeschwerde zum Vorgehen und Verhalten des 6. Senats des Oberverwaltungsgerichts Sachsen hat sich bereits mit Schreiben vom 13.11.2020 abschließend geäußert mit dem allgemeinen Hinweis, dass Richter in ihrer Unabhängigkeit nicht beeinträchtigt werden dürfen. Die Sache werde deshalb erst gar nicht verfolgt.
Da sich das Präsidium des Oberverwaltungsgerichts mit den aufgeworfenen Fragen, insbesondere einer möglichen Voreingenommenheit der Richter überhaupt nicht befasst hat, war dies nun Anlass zur Erhebung einer weiteren Beschwerde beim Sächsischen Staatsministerium der Justiz zur Klärung der aufgeworfenen Punkte. Sollte auch das Staatsministerium keinerlei Handlungsbedarf sehen, dann soll die Beschwerde wenigstens als Petition an den Landtag zu werten sein.
Wegen 'Bockmist in Bautzen' Beschwerde gegen Richter Dehoust eingereicht
Wegen des Verdachts, dass hier keine rechtliche Entscheidung, sondern vielmehr eine politische Entscheidung gefällt wurde, hat die Kanzlei Fischer & Collegen aus Konstanz beim Oberverwaltungsgericht Sachsen Beschwerde gegen das Richtergremium eingelegt. Der Vorwurf: Wenn einer oder die Richter des Senats die Zulassung einer Demonstration von einer politischen Sympathie abhängig machen, wäre eine Selbstablehnung erforderlich gewesen. Dann liegt Unparteilichkeit vor, Gift für sachliche Rechtsprechung. Dem Verdacht ist nun Richter Dehoust ausgesetzt.
Unser Beschwerdeschreiben hat folgenden Inhalt:
Verantwortung des Richters Matthias Dehoust
Sehr geehrter Herr Präsident,
Eilanträge gegen Betriebsschließungen in Baden-Württemberg erfolglos
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim hat vergangenen Freitag, 06.11.2020, sechs Eilanträge von den aktuellen Lockdown-Anordnungen abgelehnt. Wie lto.de berichtet, hätte der für die Anträge entscheidende erste Senat die vorgetragenen Ungleichbehandlungen von Betrieben bei diffusen Infektionsgeschehen für zulässig, weil beispielsweise Lebensmittelläden der Aufrechterhaltung des Gemeinwohls dienten, andere hingegen nicht zwingend. Auch Abweichungen bei den Schulen seien pädagogisch zu begründen.
Zwar bringe die Corona-Anordnung für die betroffenen Betriebe gewaltige Nachteile mit sich. Angesichts der zugesagten Entschädigungsleistungen (75 % des Vorjahresumsatzes) seien solche Einschnitte auf den ersten Blick auch verhältnismäßig.
Nach erneuten illegalen Tiertransporten: Bayern verschärft Auflagen
Obwohl schon seit 2019 der Erlass des bayrischen Umweltministeriums gilt, dass Transporte in 18 außereuropäische Staaten von Bayern aus verboten sind, kam es zu illegalen Transporten von Tieren aus Bayern. Ein Tiertransporter aus Bayern umging die europäischen Tierschutzvorschriften, indem über osteuropäische Mitgliedstaaten weiter in bestimmte Drittländer transportiert wurde, die zu den 18 Staaten zählen, in die eben gerade nicht geliefert werden darf.
Unter anderem als Reaktion auf diese jüngsten Vorkommnisse erweitert das Bayrische Umweltministerium mit Hilfe eines neuen Erlasses seine Möglichkeiten, sodass die zuständigen Behörden lange Tiertransporte auch in das EU-Ausland untersagen können.