Neues Jahr, erhöhtes Risiko: Spam-Mails werden immer „intelligenter“
Waren Spam-Mails früher einfach zu erkennen: die Anrede erfolgte in Englisch, der Text stammte von einem schlechten Übersetzungsprogramm und der Inhalt war oft Kauderwelsch. Die neuen Fake-Mails filtern bereits im Vorfeld den richtigen Namen heraus, Anrede und Hintergründe stimmen. Aktuell sind derzeit vermeintliche Jobangebote. Oftmals lesen sich die Mails so, als ob der Absender einen konkret kennen würde.
Eine neue Form der Kriminalität
Nun warnt auch der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen vor gefälschten Inkasso-Forderungen, die per SMS, E-Mail oder Brief verschickt werden. Das neue daran ist, dass die Betrüger zwischenzeitlich häufig die Logos von Firmen oder gefälschten E-Mail-Mail-Adressen nutzen, um ihrer Forderung Glaubwürdigkeit zu verleihen. So ist auch in einigen Fällen der Name unserer Kanzlei missbraucht worden. Wir haben entsprechend Anzeige erstattet und verweisen auf unseren Artikel vom 28. Dezember 2016.
Das ändert sich 2017
Zum 01.01.2017 treten eine Reihe von Gesetzesänderungen in Kraft. Hier die wichtigsten Neuerungen:
Für Verkehrsteilnehmer werden nicht nur die Gebühren für die Erlangung des Führerscheins und die TÜV-Hauptuntersuchung teurer, auch die Handynutzung wird mit einer höheren Geldbuße belegt. Ausdrücklich in den Bußgeldkatalog aufgenommen werden nun auch Tabletts, E-Book-Reader und Videobrillen sowie das Schreiben von Kurznachrichten.
Es ändern sich auch die Vorschriften für Radfahrer an Ampeln. Wenn bislang für Radfahrer keine besonderen Lichtzeichen angebracht waren, galten in der Regel die Fußgängerampeln für diese mit. Künftig gilt: Der Radfahrer muss sich an den Fahrverkehr halten. Wer eine rote Ampel überfährt, zahlt künftig € 60,00 - € 120,00 und mehr, wenn es zu einem Unfall kommt. Außerdem gibt es je nach Verstoß Punkte in Flensburg.
Keinesfalls auf Fake-E-Mails zahlen!
Bundesweit werden derzeit wieder Zahlungsaufforderungen von Kleinbeträgen versendet. Dabei gibt es weder die angegebene Forderung, noch den Abmahner oder Anspruchsteller. Teilweise werden bekannte Firmen, wie Ebay, im Betreff aufgeführt. Auch die Namen von existierenden Anwaltskanzleien werden zur Eintreibung benutzt. Das Zahlkonto liegt dann aber irgendwo im Ausland. Beginnt die IBAN-Nummer nicht mit DE, liegt ziemlich sicher ein Betrugsversuch vor. Derzeit kursiert eine Forderungseintreibung eines Rechtsanwalt Rafael Fischer für die Ebay AG. Der Unterzeichner ist und war jedoch nie für Ebay tätig.
Wir haben gegen die unbekannten Versender Strafanzeige erstattet. Wer weiß, wer hinter diesen Fake-Mails steckt, möge die Polizei oder uns informieren. Brauchbare Informationen sind uns ein „Kopfgeld“ von € 1.000,00 wert.
Beamte sind selbst auf der Toilette versichert
Es war beamtenrechtlich ein Dienstunfall, als sich eine Berliner Beamtin auf der Toilette an einem Fensterflügel sich eine blutende Platzwunde zugezogen hat. Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin hat dieses Ereignis als Dienstunfall anerkannt. Ausschlaggebend ist, dass Dienstunfallschutz gewährt wird, wenn der Beamte bei Unfällen, die sich innerhalb des vom Dienstherrn beherrschbaren räumlichen Risikobereichs ereignen den Schutz der beamtenrechtlichen Unfallfürsorge gewähren muss. Damit war der Toilettenbesuch als dienstliche Angelegenheit zu überprüfen. Risiken, die sich während der Dienstzeit verwirklichen, sind dem Dienstherrn zuzurechnen. Das gelte unabhängig davon, ob die konkrete Tätigkeit, bei der sich der Unfall ereigne, dienstlich geprägt sei. Eine Ausnahme gelte erst dann, wenn die konkrete Tätigkeit vom Dienstherrn ausdrücklich verboten sei oder dessen wohlverstandenen Interessen zuwiderlaufe.