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Sehen Sie hierzu den Fernsehbeitrag von Frau Rechtsanwältin Verena Erni.

Der Name „Waldmeister“ ist für ein Kind im Personenstandsregister nicht eintragbar. Mit dieser Entscheidung wies das Oberlandesgericht (OLG) Bremen ein Elternpaar in die Grenzen. Die Richter machten deutlich, dass das Wort „Waldmeister“ im deutschen Sprachraum u.a. mit einer Bezeichnung für Speiseeis, einer Geschmacksrichtung in Erfrischungsgetränken, einem Beruf und vor allem mit einer Pflanze assoziiert werde.

Wer derzeit in Deutschland eine Firma gründet und im Handelsregister eingetragen wird, erhält wahrscheinlich wenig später Post von der Firma ÖGR-Verwaltung GmbH, die von den Adressaten über eine gebührenfreie Faxnummer eine Rückantwort zum Abgleich der Firmendaten erwartet. Was der Adressat schnell übersieht ist, dass er damit einen kostenpflichtigen Brancheneintrag über € 1.770,72 bestellt.

Offensichtlich scheint ein neuer windiger Anbieter für ein elektronisches Branchenbuch ungefragt Firmen per Telefax anzuschreiben (was bereits verboten ist) und bittet um Überprüfung der Adressdaten (wobei die Telefonnummer von vorn herein nicht oder unvollständig wiedergegeben wird, um eine Berichtigung zu provozieren).