Kurzarbeiter bekommen zum Monatswechsel insgesamt weniger ausbezahlt als sonst. Nicht selten können dann die Lebenshaltungskosten und sonstige Verpflichtungen nicht mehr getragen werden. In einem solchen Fall müssen Kurzarbeiter zusätzlich Hartz IV beantragen.
Der Kurzarbeiter wird mit einem Arbeitslosen nicht gleichgestellt, weil ihm 20 % seines Einkommens nicht auf die Grundsicherung angerechnet werden. Ob der Antragsteller Ersparnisse hat, wird nicht geprüft und die tatsächlichen Wohnkosten werden akzeptiert, wie sie sind, ebenfalls ohne Prüfung. Das gilt allerdings nur für Anträge im Zeitraum vom 01. März 2020 bis 30. Juli 2020.