Das befürchtet eine branchenübergreifende Recherche der Tageszeitung WELT. Was als Absicherung und Überbrückung der Arbeitnehmer gedacht war, kommt bei diesen Ende April voraussichtlich nicht (rechtzeitig) an. Bei vielen Unternehmen ist die Kapitaldecke oder Priorisierung oftmals so angespannt, dass diese dann so lange das Kurzarbeiter-April-Gehalt nicht an die Arbeitnehmer auszahlen werden, solange sie nicht vorab vom Arbeitsamt das Geld erhalten haben.
Deutschland wird erst am 4. oder 5. Mai so richtig spürbar in der Krise ankommen. Dann wenn der Lohn nicht auf dem Konto ist, Mieten und laufende Überweisungen nicht ausgeführt werden.
Damit es nicht so weit kommt, sollten Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer vorab das Gespräch suchen (Tipp: Diesen Bericht dem Chef per Email senden mit der Frage, ob es mit der Lohnzahlung Probleme gibt) und umgekehrt und Arbeitnehmer sollten mit ihrer Bank sprechen, damit Daueraufträge nicht 'platzen'. Die Arbeitgeber sollten dagegen mit ihrer Hausbank sprechen, dass sie die Lohnzahlungen ausführen, auch wenn vom Arbeitsamt der Ausgleich doch nicht eingegangen ist. Banken, die hier nicht mitspielen, kann man vergessen. Wir erstatten in diesen Fällen auch Beschwerde bei der jeweiligen Bankenaufsicht.
Arbeitnehmer sollten sich auch nicht hinhalten lassen. Da ist dann nichts "schief gegangen" sondern irgendwer hat es sehenden Auges in eine Schieflage rutschen lassen. So jemand ist grundsätzlich nicht mehr der richtige Geschäftspartner.