"Öffentliches Gewerberegister" ist ein neues Abzockportal von Luca Melenk
Wer derzeit in Deutschland eine Firma gründet und im Handelsregister eingetragen wird, erhält wahrscheinlich wenig später Post von der Firma ÖGR-Verwaltung GmbH, die von den Adressaten über eine gebührenfreie Faxnummer eine Rückantwort zum Abgleich der Firmendaten erwartet. Was der Adressat schnell übersieht ist, dass er damit einen kostenpflichtigen Brancheneintrag über € 1.770,72 bestellt.
PROKON: Insolvenzeröffnung steht bevor | Über 60 Anzeigen gegen Carsten Rodbertus
Nach Mitteilung des vorläufigen Insolvenzverwalters kommen drei Rechtsgutachten zu dem Ergebnis, dass Prokon zahlungsunfähig ist. Was bislang vermutet wurde, wird wohl zur Gewissheit. Es ist damit zu rechnen, dass das Amtsgericht Itzehoe Anfang Mai das Insolvenzverfahren über die Firmengruppe eröffnen wird. Der Firmengründer Carsten Rodbertus ist bereits von der Geschäftsleitung entbunden worden.
GmbH: Haftung bei wirtschaftlicher Neugründung
Unterbleibt die mit der Versicherung entsprechend § 8 Abs. 2 GmbHG und der Anmeldung etwaiger mit einer wirtschaftlichen Neugründung einhergehender Satzungsänderungen zu verbindende Offenlegung der wirtschaftlichen Neugründung gegenüber dem Registergericht, haften die Gesellschafter im Umfang einer Unterbilanz, die im Zeitpunkt besteht, zu dem die wirtschaftliche Neugründung entweder durch Anmeldung der Satzungsänderungen oder durch Aufnahme der wirtschaftlichen Tätigkeit erstmals nach außen in Erscheinung tritt.
Wohnungskauf: Rückabwicklung bei sittenwidrig überhöhtem Kaufpreis
Wird für eine Eigentumswohnung ein sittenwidrig überhöhter Kaufpreis gezahlt, hat der Käufer ein Recht auf Rückabwicklung des Vertrags. Mit dieser Entscheidung bestätigte das Kammergericht (KG) in einem Berufungsurteil ein Urteil des Landgerichts, durch das die Verkäuferin zur Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückübertragung des Wohnungseigentums verurteilt worden war.
Untervermietungserlaubnis umfasst nicht zeitweilige Vermietung an Touristen
Auch wenn der Vermieter eine Untervermietung der Wohnung erlaubt hat, berechtigt dies den Mieter nicht in jedem Fall, die Wohnung auch an Touristen zu überlassen. Diese Entscheidung traf der Bundesgerichtshof (BGH) im Fall des Mieters einer Zwei-Zimmer-Wohnung (42,85 qm) in Berlin. Er hatte 2008 von der Vermieterin die Erlaubnis zur Untervermietung erbeten, weil er die Wohnung nur etwa alle 14 Tage am Wochenende zu einem Besuch seiner Tochter nutze und er sie deshalb zeitweise untervermieten wolle.