Immobilienverkäufer muss über schikanösen Nachbar aufklären
Der Verkäufer eines Wohnhauses muss den Erwerber auch ungefragt über Umstände aufklären, die für den Kaufentschluss wesentlich sind, wenn der Erwerber redlicher Weise Aufklärung erwarten darf. Das gilt nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main auch für das schikanöse Verhalten eines Nachbarn, das jedes sozialübliche und im nachbarschaftlichen Miteinander zu tolerierende Maß übersteigt.
Überwachung von Personen mittels an Fahrzeugen angebrachter GPS-Empfänger strafbar
Das Landgericht Mannheim hat den Betreiber einer Detektei sowie einen seiner Mitarbeiter wegen gemeinschaftlichen vorsätzlichen unbefugten Erhebens von Daten gegen Entgelt in mehreren Fällen zu Gesamtfreiheitsstrafen unterschiedlicher Höhe verurteilt, deren Vollstreckung es jeweils zur Bewährung ausgesetzt hat.
Die Angeklagten hatten verdeckt für verschiedene Auftraggeber (Privatpersonen) Überwachungsaufträge ausgeführt, die zu Erkenntnissen über das Berufs- und/oder das Privatleben von Personen (Zielpersonen) führen sollten. Die Motive der Auftraggeber waren im Einzelnen unterschiedlich: Vorwiegend ging es um wirtschaftliche und private Interessen, die sich teilweise, etwa im Zusammenhang mit Eheauseinandersetzungen, auch überschnitten.
Das Ende des juristischen Superlativs
BSE ist längst vergessen. Deshalb braucht es das „Rindfleischetikettierungsüberwachungsaufgabenübertragungsgesetz“ nicht mehr. Mit 63 Buchstaben war es aktuell das längste deutsche Wort. Schon im Jahre 2007 „starb“ die Grundstückverkehrsgenehmigungszuständigkeitsübertragungsverordnung. Nach Recherchen der Süddeutschen Zeitung rückt nun die Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft mit 46 Zeichen auf den ersten Platz – beinahe schon ein Kurzwort.
Bei Existenzgefährdung kann von Fahrverbot abgesehen werden
Von der Verhängung eines Regelfahrverbots kann ausnahmsweise abgesehen werden, wenn der Betroffene durch das Fahrverbot in seiner Existenz gefährdet ist. Das Amtsgericht (AG) Sigmaringen hat das Absehen vom Regelfahrverbot nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung wie folgt begründet:
Haftung des ausgeschiedenen Gesellschafters als Scheingesellschafter
Der Gesellschafter, der aus einer bestehenden Gesellschaft ausgeschieden ist, aber weiterhin als Gesellschafter nach außen auftritt, kann als Scheingesellschafter für Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften, wenn er gegen den gesetzten Rechtsschein nicht pflichtgemäß vorgegangen ist und sich ein Dritter bei seinem geschäftlichen Verhalten auf den Rechtsschein verlassen hat.