Rechtsanwältin Verena Erni ab kommende Woche auf RTL
Ab nächster Woche strahlt der Fernsehsender RTL in der Sendung „Punkt12“ mehrere Beiträge unter dem Titel „Paare am Scheideweg“ aus. Als Mediatorin wirkt Frau Rechtsanwältin Verena Erni mit. Da kommt es gerade zur rechten Zeit, dass die Bundesregierung am 12.01.2011 das Gesetz zur Förderung der Mediation beschlossen hat. Damit wird erstmals die außergerichtliche und gerichtsinterne Mediation in Deutschland auf eine gesetzliche Grundlage gestellt.
Zahnverlust bei Restaurantbesuch
Der Bundesgerichtshof hatte über die Frage zu entscheiden, ob zugunsten eines Gastes, der beim Verzehr einer Speise in einem Restaurant einen Zahn verliert, Beweiserleichterungen dafür eingreifen, dass das Abbrechen des Zahns auf einen in der Speise verborgenen harten Gegenstand zurückzuführen ist. Der Kläger verzehrte am 22. Dezember 2003 in dem von der Beklagten betriebenen Restaurant einen Grillteller, der aus verschiedenen Fleischstücken sowie Hackfleischröllchen (Cevapcici) bestand. Dabei brach ein Zahn des Klägers ab.
Unerwünschte Werbemails
Bei einem einmaligen Emailkontakt kann ein Unternehmen nicht automatisch davon ausgehen, dass eine Einwilligung in die Übersendung von Werbeemails erteilt wurde. Eine trotzdem übersandte Werbeemail stellt eine unzumutbare Belästigung dar, deren Unterlassung verlangt werden kann. Bei einem Arzt ging Mitte Dezember 2008 eine von einem Unternehmen versandte Werbeemail ein, in der für dessen Dienstleistungen geworben wurde. Das Unternehmen bot dem Arzt an, eine eigene Domain für ihn zu erstellen. Eine Geschäftsbeziehung bestand zwischen beiden nicht. Der Arzt antwortete umgehend und verlangte Auskunft über die Speicherung und Löschung seiner Daten sowie die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Als Antwort erhielt er lediglich eine neue Werbeemail.
Schuldanerkenntnis bei Erstattung des sich ergebenden Guthabens?
Der BGH hat entschieden, dass die vorbehaltlose Erstattung eines aus einer Betriebskostenabrechnung folgenden Guthabens der Mieter für sich genommen kein deklaratorisches Schuldanerkenntnis des Vermieters darstellt. Die Kläger sind Mieter einer Wohnung der Beklagten in Gütersloh. Der Mietvertrag sieht die Umlage der Betriebskosten, darunter auch Heiz- und Warmwasserkosten, sowie monatliche Vorauszahlungen vor.
Alte Eheverträge sollten auf Wirksamkeit überprüft werden
Einseitige Eheverträge sind sittenwidrig. Die Folge hieraus ist, dass viele notariellen Verträge nichtig sind, wenn sie nicht den tatsächlichen Gegebenheiten angepasst werden. Im Scheidungsfall ist es für eine Korrektur zu spät. Sachverhalt:
Der u.a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte die Wirksamkeit eines notariellen Ehevertrages zu beurteilen.