Gesundheitsgefährdung: Keine fristlose Kündigung ohne Abmahnung
Die außerordentliche fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum wegen erheblicher Gesundheitsgefährdung ist grundsätzlich erst zulässig, wenn der Mieter dem Vermieter zuvor eine angemessene Abhilfefrist gesetzt oder eine Abmahnung erteilt hat. Diese Klarstellung traf der Bundesgerichtshof (BGH) im Fall eines Mieters, dessen Mietvertrag mit der Begründung befristet war,
Anwaltlicher Zeugenbeistand grundsätzlich zulässig
Wer als Zeuge zu einer strafrechtlichen Hauptverhandlung geladen ist, kann dort im Beisein eines anwaltlichen Zeugenbeistandes erscheinen. Eine Ausnahme ist nur denkbar, wenn dies zur Aufrechterhaltung eines funktionsfähigen, wirksamen Rechtsweges zwingend erforderlich ist. Anderenfalls liegt ein Verstoß gegen das Recht des Zeugen auf ein faires Verfahren nach Art. 2 I in Verb. mit Art. 20 III GG vor. (BVerfG Beschluss vom 10.03.2010 – 2 BvR 941/09)
Erweitertes Führungszeugnis in Kraft
Wer beruflich viel mit Minderjährigen zu tun hat, muss künftig ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen, sofern dies der Arbeitgeber wünscht. Seit dem 01.05.2010 sind dazu Änderungen im Bundeszentralregister in Kraft getreten, wonach im Interesse eines effektiven Kinder- und Jugendschutzes sexualstrafrechtliche Verurteilungen auch im niedrigen Strafbereich im erweiterten Führungszeugnis aufgenommen werden. (NJW-aktuell 19/2010, S. 6)
Haustierhaltungsverbot durch Mehrheitsbeschluss ist unzulässig
Durch Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer kann kein generelles Haustierhaltungsverbot beschlossen werden. Mit dieser Entscheidung gab das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken zwei Hundehaltern recht, die sich gegen ein entsprechendes Tierverbot zur Wehr gesetzt hatten. Es wies die Klage der Wohnungseigentümergemeinschaft ab, mit der die Hundehalter zur Entfernung Ihrer Hunde verpflichtet werden sollten.
Vereinsrecht: Einzelfragen zur Mitgliederversammlung
Einige interessante Klarstellungen zur Durchführung von Mitgliederversammlungen hat das Landgericht (LG) Hamburg getroffen: Wer darf einladen?
Trifft die Satzung keine anderen Regelungen, darf zur Mitgliederversammlung einladen, wer den Verein nach außen vertritt. Eine gerichtliche Vertretungsbefugnis schließt regelmäßig auch das Recht ein, zur Mitgliederversammlung einzuladen. Ein - gar einstimmiger - Beschluss des Vorstands ist dazu nicht erforderlich, zumal wenn ein Vorstandsmitglied die Kooperation verweigert.