Unbedingt gegen Grundsteuerwertbescheid und Grundsteuermeßbescheid Einspruch einlegen
Es ist damit zu rechnen, dass viele Kommunen 2025 die Grundsteuer sowohl Verein genutzte als auch für fremd genutzte Grundstücke zum Teil massiv erhöhen. Viele Kommunen sind klamm und brauchen Geld.
Selbst wenn die Einspruchsfrist schon durch ist, kann sich ein nachträglicher Anspruch lohnen. Im Zweifel kann man Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen.
Viele Bürger verstehen nicht, was die Bescheide ausdrücken hinsichtlich Grundsteuerwert, Bodenrichtwert oder Steuermeßbetrag. Wie wirkt sich das später aus? Warum ergehen die Bescheide nacheinander? Sind sie verständlich?
Zudem könnte sein, dass das neue Gesetz verfassungswidrig ist und später nur denen zugute kommt, die rechtzeitig Einspruch eingelegt haben.
Basiswissen: Anfechtung einer Erbschaft wegen Überschuldung
Ist eine Erbschaft überschuldet, kann dies eine verkehrswesentliche Eigenschaft sein, die zur Anfechtung berechtigen kann. Dies gilt allerdings nur, wenn der Irrtum bezüglich der Überschuldung auf falschen Vorstellungen hinsichtich der Zusammensetzung des Nachlasses beruht, also bezüglich des Bestandes an Activa und Passiva.
Kann jemand Erbe sein, der nicht ausdrücklich benannt wurde?
Das kommt seltsamerweise vor. So in einem konkreten Fall in Bayern: der Erbe hatte zu Lebzeiten seiner adoptierten Nichte ein 6-Familienhaus vermacht und bereits übertragen. In seinem Testament vermachte er einer Freundin sein Haus, seinen beiden Geschwistern eine Ferienwohnung und ein weiteres Grundstück dem Sohn der Nichte. Als der Mann starb, hinterließ er noch erhebliches Bargeld, Wertpapiere und Edelmetall. Die adoptierte Nichte beantragte als Alleinerbin ausgewiesen zu werden. Die Richter bestätigten der Nichte, dass sie alleinige Erbin geworden ist, da die Verfügung von einzelnen Gegenständen lediglich ein Vermächtnis darstellt und im Zweifel keine Erbeinsetzung sei.
Eine Abmahnfrist von nur wenigen Stunden ist in der Regel nicht angemessen
Es lebt der Grundsatz, dass man vor einer Entscheidung einmal muss darüber schlafen können. So viel Zeit sollte immer sein. Das gilt auch im Bereich des Abmahnrechts. Selbst wenn es um die Unterlassung von Internet-Veröffentlichungen geht. Den Betroffenen muss genügend Bedenkzeit möglich sein. Nur in ganz evidenten Fällen, bei besonders schweren Verstößen, kann ausnahmsweise eine Abmahnfrist von nur wenigen Stunden angemessen sein.
Wer dem Abmahngegner nicht ausreichend Zeit zur Reaktion gibt, dem kann es später an der Klagebefugnis fehlen. Klagt der Abmahner zu früh. trägt der Antragssteller (Kläger) die Kosten, bei einer zu frühen Antragseinreichung.
Fremdschämen ist schon schlimm, ganz schlimm ist „Heimatschämen“
Genau das verlangt die Stadt Konstanz von ihren Bewohnern derzeit ab. Es wurde schon wiederholt berichtet, dass die Anwohnerparksatzung in Konstanz keine ausreichende Grundlage hat und daher nichtig ist. Das gleiche gilt für Freiburg. In Freiburg werden die mit der Satzung verbundenen Jahresbeträge (unabhängig ob sie rechtswirksam sind oder noch nicht) unbürokratisch zurückbezahlt. Nicht so in Konstanz. Bei wem der Gebührenbescheid der Stadt Konstanz noch nicht rechtskräftig ist, der bekommt sein Geld zurück. Die anderen derzeit nicht. Die Stadt Konstanz spekuliert anscheinend darauf, dass die eingezogenen Gelder durch eine neue Regelung nachträglich bestätigt werden können. Das ändert aber nichts daran, dass die Stadt Konstanz von ihren Anwohnern illegale Jahresgebühren behalten will.