Erb- und Pflichtteilsverzicht
(1.) Der Erbverzichtsvertrag ist keine Sonderform des Erbvertrages, sondern ein Rechtsgeschäft unter Lebenden, bezogen auf einen Todesfall. Er enthält den Verzicht auf ein künftiges gesetzliches Erbrecht (§ 2346 BGB). Es handelt sich um einen abstrakten Vertrag, der bewirkt, dass er so angesehen wird, als wäre er vor dem Erbfall verstorben.
Zeugen dürfen nicht telefonisch vernommen werden
Es ist auch im Bußgeldverfahren unzulässig, einen Zeugen telefonisch zu vernehmen.
Wenn Aussage gegen Aussage steht
Wenn Aussage gegen Aussage steht und die Entscheidung im Wesentlichen davon abhängt, welchen Angaben das Gericht folgt, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass der Tatrichter alle Umstände, welche die Entscheidung beeinflussen können, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat.
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Stellen Sie sich vor, Ihnen stößt was zu und Sie überleben! Unfälle (im Ausland) oder plötzliche Krankheiten können einen schnell für eine gewisse Zeit “außer Gefecht” setzen. Für solche Notsituationen ist in den meisten Fällen nichts geregelt. Die Folge ist dann oft, dass zum ursprünglichen Unglücksfall noch eine Reihe vermeidbarer Schwierigkeiten dazukommen. Dabei kann man voraussehbare Risiken durch eine sogenannte Vorsorgevollmacht minimieren.
Update II: Der moderne Hacker „hackt“ nicht mehr
Wessen Online-Account „aus heiterem Himmel“ missbraucht wird, vermutet oftmals einen Hackerangriff. In Wirklichkeit ist der „Angriff“ viel banaler als gedacht.
Unseriöse Mitarbeiter bei Google, Web.de, GMX.de – dort, wo man sich registiert hat – verkaufen oder veröffentlichen auf anderen Plattformen die Zugangsdaten von Usern, sodass ein Nichtberechtigter Zugang zum Postfach des ahnungslosen Kunden bekommt. Diese Postfächer werden von kriminellen Personen ausgespäht, wo es sich lohnt unter „Identitätsklau“ kurzfristig aufzutreten und Geschäfte zu machen.
Einziger Schwachpunkt für die Täter ist oftmals die Bankverbindung, wohin Geldbeträge zu zahlen sind. Dazu werden oftmals auch vermeintlich ahnungslose Personen akquiriert, die als „App-Tester“ angeworben werden und dazu ihrerseits diverse Daten preisgeben und Arbeitsanweisungen befolgen, bspw. eingehende Zahlungseingänge auf dem Konto und ins Ausland zu überweisen. Das ist natürlich leichtfertige Geldwäsche. Diejenigen, die ihr Konto zur Verfügung stellen, sind oftmals nicht die Haupttäter.