Der Ausgang des Urteils des Bundesverfassungsgerichts am 26. März 2025 wird maßgeblich darüber entscheiden, ob und in welcher Form der Solidaritätszuschlag fortbesteht. Laut dem Artikel von Karsten Seibel gibt es im Wesentlichen drei Szenarien:
Extremfall: Rückzahlung von 67 Milliarden Euro
Falls die Richter zu dem Schluss kommen, dass mit dem Auslaufen des Solidarpakts II (Ende 2019) die gesetzliche Grundlage für den Solidaritätszuschlag entfallen ist, könnte der Bund verpflichtet sein, alle Einnahmen aus den Jahren 2020 bis 2024 zurückzuzahlen – was etwa 67 Milliarden Euro bedeuten würde. Obwohl dieses Szenario als eher unwahrscheinlich gilt, wäre es ein gravierender Einschnitt in die Staatsfinanzen.
Scholz und Baerbock lassen vermutlich am 05.03.2025 mindestens 147 Afghanen mit teilweiser "alternativer Glaubhaftmachung" einfach so nach Deutschland einreisen
Damit nicht genug. Sie holen solche Personen sogar noch auf Kosten der deutschen Steuerzahler mit dem Flugzeug in Afghanistan bzw. Pakistan ab! Getarnt sind solche Flüge als Rückholaktion ehemaliger Ortskräfte, die seinerzeit die Bundeswehr unterstützten. Dieses Merkmal trifft aber nur auf zwei Passgieren von über 147 zu.
Der Vorsitzenden der Bundespolizeigewerkschaft Heiko Teggatz hat Bundeskanzler Olaf Scholz in einem Brandbrief von Anfang der Woche darum gebeten, den nächsten Flug auszusetzen, denn die Auswahl der Afghanen erfolge unkontrolliert durch nichtstaatliche Organisationen und Proxy Pässe, welche durch die Taliban ausgestellt sind und international keine Anerkennung haben. Man wisse gar nicht, wer diese Personen letztendlich sind. Im Hinblick auf den islamistischen Terrorismus sei eine solche Verfahrensweise hochriskant und unverantwortlich.
Sollte der Noch-Bundeskanzler die Landung eines solchen Flugzeuges am Mittwoch nicht unterbinden, werden wir wegen dieser Vorgehensweise Strafanzeige gegen den Kanzler stellen. Gegen Frau Baerbock haben wird schon Strafanzeige erstattet. Es wird extra darauf hingewiesen, dass der Brandbrief der Bundespolizei kein Fasnachtscherz ist! SPD und Grüne meinen das ernst, selbst nachdem sie abgewählt worden sind. Faktisch liegt ein Einschleusen von Ausländern vor, strafbar nach § 97 AufenthaltsG und die Gefährdung von Bürgen der Bundesrepblik Deutschland von Personen, von denen man nicht weiss, wer sie sind. Die Bild-Zeitung hat weiter berichtet, dass Blanko-Papiere "zum Selbstausfüllen" verteilt worden seien.
Weitere Beiträge...
Am Seerhein 8
78467 Konstanz
Tel. 07531 59 56 0
Fax 07531 59 56 99
E-Mail: konstanz@konlex.de